Betäubungsmittelverkehr; Überwachung
Der Betäubungsmittelverkehr in Apotheken, ärztlichen und zahnärztlichen Praxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und verschiedenen anderen Einrichtungen wird von den Gesundheitsämtern überwacht.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 14.04.2026
Stand: 14.04.2026