Beschleunigtes Fachkräfteverfahren; Beantragung
Kurzbeschreibung
Unternehmen und Fachkräfte aus Drittstaaten können - sofern ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt - das Einreiseverfahren durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren verkürzen. Unternehmen benötigen zur Beantragung die Vollmacht der ausländischen Fachkraft.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 21.05.2024
Stand: 21.05.2024
Online-Verfahren
Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften
Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes können Arbeitgeber in Vollmacht für eine ausländische Arbeitskraft hier online ein "beschleunigtes Fachkräfteverfahren" bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften beantragen, um deren Einreise zu beschleunigen. Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenfrei.
Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes können Arbeitgeber in Vollmacht für eine ausländische Arbeitskraft hier online ein "beschleunigtes Fachkräfteverfahren" bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften beantragen, um deren Einreise zu beschleunigen. Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenfrei.