Aufenthaltstitel; Beantragung der Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels
Auf Antrag kann der in Form eines Aufklebers im Pass erteilte Aufenthaltstitel durch einen elektronischen Aufenthaltstitel ersetzt werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 02.12.2024
Stand: 02.12.2024