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30.05.2022

Leichte Verwirrung wegen Zensus

Erhebungsstelle klärt auf: Unabhängig voneinander laufen derzeit mehrere Befragungen parallel.

Amberg-Sulzbach. Der Zensus 2022 ist zwischenzeitlich voll angelaufen. Leider gab es in den vergangenen Tagen bei dem ein oder anderen etwas Verwirrung. Deshalb gibt die Erhebungsstelle für den Zensus im Landkreis Amberg-Sulzbach folgende wichtige Hinweise:

Der Zensus besteht im Wesentlichen aus drei Befragungsteilen: die Haushaltsbefragung durch ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte, die Vollerhebung von Heimen und Gemeinschaftsunterkünften durch die Erhebungsstelle sowie eine Online-Befragung von Gebäude- und Wohnungseigentümern durch das Landesamt für Statistik in Fürth.

In den vergangenen Tagen verschickte das Landesamt für Statistik im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) Briefe an die Haus- und Wohnungseigentümer. Die Anschreiben enthielten Zugangscodes für ein Online-Meldeportal. Diese GWZ wird ausschließlich durch das Landesamt für Statistik in Fürth durchgeführt. Anfragen zur GWZ sind daher direkt an das Landesamt für Statistik zu stellen (Telefon 0911 982080; E-Mail info@statistik.bayern.de).

Erhebungsbeauftragte klären andere Fragen als das Landesamt für Statistik

Die lokale Erhebungsstelle im Landkreis Amberg-Sulzbach und die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten sind mit der Gebäude- und Wohnungszählung nicht befasst oder eingebunden.

Vielmehr führen die Erhebungsbeauftragten derzeit parallel zur GWZ Hausbesuche durch. Im Rahmen stichprobenartiger Befragungen in den Haushalten wird beispielsweise die Existenz der dort wohnenden Menschen festgestellt und noch weitere Fragen gestellt. Für die Befragten besteht dabei eine Auskunftspflicht.

Aufgrund der leichten Konfusion bittet die Erhebungsstelle im Landkreis Amberg-Sulzbach alle Personen, die in den vergangenen Tagen Post für den Zensus erhalten haben, genau zu lesen, ob es sich um ein Anschreiben für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) handelt oder um eine Terminankündigung für die Haushaltsbefragung.

Für die Haushaltsbefragung werden postalisch keine Zugangscodes für ein Online-Meldeportal übersandt. Die Erhebung erfolgt durch den Kontakt mit den ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten.

Befragte müssen Auskunft geben

Abschließend weist die Erhebungsstelle im Landkreis Amberg-Sulzbach darauf hin, dass sowohl für die Gebäude- und Wohnungszählung als auch für die Haushaltsbefragungen eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht und die Auskunft nicht verweigert werden darf. 

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