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Straßenverkehr; Mitwirkung bei der Verkehrsplanung

Die Kreisverwaltungsbehörden wirken bei der überörtlichen Verkehrsplanung mit.

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (kreisfreien Stadt oder Landratsamt).

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 11.04.2024

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