Sprachbarrieren überwinden
Ukraine-Geflüchtete und die Teilnahme an Integrationskursen.
Amberg-Sulzbach. Die Bundesregierung möchte allen Zuwanderern oder Geflüchteten das Ankommen und Einleben in Deutschland erleichtern. Unabhängig davon, wie lange jemand in Deutschland bleiben wird, gibt es eine Reihe von Angeboten, die bei der ersten Orientierung in Deutschland helfen sollen.
Insbesondere Sprachkurse helfen bei der persönlichen und beruflichen Integration und sind aufgrund der Vielzahl an Ukraine-Geflüchteten nun von erhöhtem Bedarf. Die Unterstützung aus der Bevölkerung ist groß und dank der Hilfe engagierter Ehrenamtlicher werden grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache vermittelt. Geht es um die gezielte Sprachförderung, so sind die Träger mit entsprechender Zulassung durch die Bundesbehörde, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), zuständig.
In der Region Amberg-Sulzbach bieten die vhs Amberg-Sulzbach, das Kolping-Bildungswerk Amberg und ISE Sprach- und Berufsbildungszentrum diese deutlich umfangreichere Art von Kursen an, so genannte Integrationskurse. Sie bestehen immer aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs.
Im Integrationskurs werden allgemeine Kompetenzen in deutscher Sprache erlernt, im Orientierungskurs geht es um Wertevermittlung, Kultur und Rechtsordnung und um die deutsche Geschichte, aber auch um Themen wie Religionsfreiheit, Toleranz oder Gleichberechtigung.
Berufssprachkurse wiederum bauen dann auf den Integrationskursen auf und bereiten die Teilnehmer auf die Arbeitswelt in Deutschland vor. Die angestrebten Sprachniveaus werden nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) definiert. Letztlich geht es zu jeder Zeit in den Sprachförderkursen darum, Handlungsfähigkeit herzustellen für das Alltagsleben in Deutschland ohne Unterstützung von Dolmetschern.
Das BAMF fördert verschiedene Kursarten und macht dabei Vorgaben zu Inhalt, der Anzahl der Unterrichtseinheiten, der Qualifikation der Kursleitenden und vielem mehr.
In Amberg-Sulzbach werden allgemeine Integrationskurse, spezielle Kurse für Frauen und Eltern, Alphabetisierungskurse, Zweitschriftlernerkurse oder Abendkurse angeboten. Die Bedarfsfeststellung erfolgt in enger Absprache zwischen den Sprachträgern, der Regionalstelle des BAMF, der Agentur für Arbeit, den Jobcentern und natürlich den Ausländerbehörden und Sozialämtern.
Wichtigste Fragen und Antworten
Haben die ukrainischen Flüchtlinge Zugang zur Sprachförderung?
Die Zulassung zu Integrationskursen für Geflüchtete aus der Ukraine ist auf Antrag möglich und gegenwärtig nicht begrenzt, ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Die Regionalstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge prüfen die Voraussetzungen und genehmigen die Zulassung. Berechtigt ist, wer nach §24 Aufenthaltsgesetz (AufentG) einen Aufenthaltstitel oder (vorübergehend ersatzweise) eine entsprechende Fiktionsbescheinigung besitzt.
Wie lange dauert im Durchschnitt ein Integrationskurs?
Ein allgemeiner Integrationskurs mit den Standard-Unterrichtszeiten von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:45 Uhr umfasst sieben Module, d. h. sieben Monate. Dazu kommen Feiertage und unterrichtsfreie Zeiten. Spezielle Kursarten wie Integrationskurse für Eltern oder Zweitschriftlernende dauern bis zu über einem Jahr. In der aktuellen Situation bieten die regionalen Integrationskursträger auch Kurse am Nachmittag an.
Was kostet die Teilnahme am Integrationskurs?
Von den Kurskosten werden alle Personen befreit, die Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld, Befreiung von den GEZ-Gebühren und Kinderzuschlag sind. Auch bei Arbeitslosengeld I (SGB III) kann eine Kostenbefreiung in Frage kommen.
Für Geflüchtete aus der Ukraine ist die Teilnahme am Integrationskurs kostenlos. Um aktuell das Verfahren so einfach wie möglich zu halten, werden sie mit ihrer Zulassung von Amts wegen von den Kurskosten befreit.
Bekommen die Teilnehmer die Fahrtkosten erstattet?
Ja, wenn sie kostenbefreit sind und der Fußweg zum Kursort mindestens 3 km beträgt.
Wie können sich die Menschen zu einem Integrationskurs anmelden?
Sie können sich bei jedem Bildungsträger, der die Berechtigung hat Integrationskurse durchzuführen, persönlich anmelden. Sie benötigen zur Teilnahme an einem Integrationskurs einen Berechtigungsschein. Der dafür notwendige Antrag wird am besten über die Bildungsträger beim BAMF gestellt. Diese wissen genau, welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden und haben ständigen Kontakt mit dem BAMF.
Müssen die Menschen vorher sprachlich getestet werden?
Vor jedem Sprachkurs wird ein Einstufungstest durchgeführt, um die Sprachkenntnis festzustellen und dann zu entscheiden, welcher Kurs am besten geeignet ist. Der Einstufungstest, durchgeführt durch eine Sprachlehrkraft, besteht aus einem Schreib- und Lesetest und einem mündlichen Interview.
Wie lange warten Teilnehmer auf einen Berechtigungsschein und die Kursteilnahme?
Ab Antragsstellung dauert es aktuell ca. zwei bis drei Wochen bis dieser vom BAMF genehmigt ist und der Berechtigungsschein per Post an den Sprachkursteilnehmer oder an den Bildungsträger verschickt wird. Mit dem Erhalten des Berechtigungsscheines ist der Antragsteller sofort berechtigt am nächstmöglichen Kurs teilzunehmen. Der Berechtigungsschein ist ein Jahr gültig.
Darf jede Lehrkraft im Integrationskurs unterrichten?
Nur Lehrkräfte mit einer gültigen BAMF-Zulassung zur Lehrtätigkeit dürfen in Integrations- und Berufssprachkursen unterrichten. Wie eingangs erwähnt dürfen auch nur Einrichtungen, die vom BAMF zugelassen wurden, Integrationskurse durchführen. Das BAMF prüft laufend, ob Träger und Lehrkräfte die Inhalts- und Qualitätsvorgaben einhalten.
Gibt es aktuell genügend Kursangebote in unserer Region?
Schon im Mai und Juni bieten VHS, Kolping und ISE neun neue Integrationskurse an, was die aktuelle Anzahl der Anfragen abdeckt. Dank der guten Zusammenarbeit der Sprachkursträger in Amberg und Amberg-Sulzbach aber auch über die Landkreise hinaus gelingt es in der Regel sehr gut, die Bedarfe zu decken. Bei mehr Anmeldungen werden die Kapazitäten nach Möglichkeit ausgebaut; allerdings stellen die sehr hohen Anfragen nach Kursplätzen eine enorme Herausforderung dar.
Suche nach Lehrkräften
Es ist auch nicht unüblich, dass bei bestimmten Kursarten die Wartezeit bis zum einem viertel Jahr beträgt. Um Kapazitäten auszubauen, werden laufend Lehrkräfte mit einer gültigen BAMF-Zulassung gesucht. Diese Zulassung erhält, wer entweder Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache studiert hat oder besondere Erfahrungen in der Lehrtätigkeit und eine Zusatzqualifizierung für Integrationskurse nachweisen kann. Bewerbungen sind jederzeit willkommen!
Ansprechpartner
Für weitere Informationen oder Fragen können die Sprachträger wie folgt kontaktiert werden:
VHS Amberg-Sulzbach: integration@vhs-as.de
Kolping-Bildungswerk Amberg: amberg@kolping-ostbayern.de
ISE Sprach- und Berufsbildungszentrum: info@ise-berufsbildung.de