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Schuleingangsuntersuchung; Wahrnehmung

Alle Kinder, die eingeschult werden, sind verpflichtet in den 2 Jahren vor Unterrichtsbeginn an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen.



Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 22.01.2024

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