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02.05.2018

Schutz vor Kindesmissbrauch: Neue erweiterte Führungszeugnisse sind nötig

Amberg-Sulzbach. Bereits fünf Jahre sind vergangen, seit das Kreisjugendamt erstmals die Vereine der Jugendarbeit im Landkreis Amberg-Sulzbach über die Vereinbarung und das Einholen der erweiterten Führungszeugnisse gemäß §72a SGB VIII informiert hat.

„Noch immer erhalten wir vereinzelt Vereinbarungen und die Vereinsvorsitzenden holen entsprechende Informationen ein“, so Claudia Mai, die kommunale Jugendpflegerin. „Das ist aber auch gut so und soll auch dauerhaft so bleiben.“ Denn: der Paragraph sieht vor, dass unter der Verantwortung der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe keine einschlägig vorbestrafte Person in irgendeiner Art und Weise Kinder und Jugendliche betreut oder beaufsichtigt werden. In der Jugendarbeit tätige Personen müssen daher ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Damit hofft man, Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch oder Missbrauchshandlungen zu bewahren und bereits straffällig gewordene Personen im Vornherein aus der Arbeit mit den jungen Menschen auszuschließen.

Im Turnus von fünf Jahren soll das erweiterte Führungszeugnis erneut angefordert und eingesehen werden. Für alle Vereine der Jugendarbeit, die bereits 2013 die Vereinbarung mit dem Kreisjugendamt geschlossen haben, steht die Einsichtnahme daher wiederholt an. Alle später getroffenen Vereinbarungen verschieben sich entsprechend.

„Das Abschließen der Vereinbarungen ist an keinen Zeitpunkt gebunden und gilt, da Gesetz, nach wie vor“ betont Claudia Mai und gibt damit allen Vereinen, die Jugendarbeit leisten, die Möglichkeit, sich zu informieren und Vereinbarungen nachzuholen. „Wir können an dieser Stelle lediglich an die Fristen erinnern, die letztliche Umsetzung und Einhaltung obliegt jedoch den Vereinsvorsitzenden“.


Bei Fragen steht Jugendpflegerin Claudia Mai von der Kommunalen Jugendarbeit Amberg-Sulzbach telefonisch unter 09661/52858 oder per Email an claudia.mai@koja-as.de zur Verfügung.

Text: Claudia Mai


    

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