Schulamt; Informationen über Angelegenheiten der rechtlichen Leitung
Für Angelegenheiten der rechtlichen Leitung von Staatlichen Schulämtern sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 07.12.2023
Für Angelegenheiten der rechtlichen Leitung von Staatlichen Schulämtern sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.