Prüfung für Sachkundenachweis
Amberg-Sulzbach. (usc) Das Landratsamt Amberg-Sulzbach wird am 07. 12. 2005, Beginn 9.00 Uhr, die Kenntnisüberprüfung zur Erlangung des Sachkundenachweises gemäß § 10 Hackfleischverordnung beim Veterinäramt Amberg-Sulzbach, Hockermühlstraße, abhalten. Interessenten aus dem Landkreis melden sich bis spätestens 30. 11. 2005 beim Landratsamt, Sachgebiet 45, Tel.-Nr. 09621/39-214, alle in der Stadt Amberg wohnenden Interessenten unter Tel.-Nr. 09621/81625. Das Landratsamt weist arauf hin, dass nur Verkäuferinnen zugelassen werden, die eine abeschlossene Ausbildung als Verkäuferin im Fleischerhandwerk besitzen. Ferner werden auch Verkäuferinnen zugelassen, die eine abgeschlossene Ausbildung im sonstigen Lebensmittelhandwerk oder im Lebensmittelgewerbe mit einer dreijährigen Berufserfahrung im Umgang mit rohem Fleisch zur Sachkundeprüfung schriftlich nachweisen können.