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01.01.2023

Informationen zum Wohngeld

Längere Wartezeiten bei der Entscheidung über Wohngeldanträge möglich.

Amberg-Sulzbach. Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform in Kraft getreten. Der Landkreis Amberg-Sulzbach rechnet mit steigenden Antragszahlen und hat deshalb das Personal aufgestockt. Dennoch ist bei der Entscheidung über Wohngeldanträge mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar kommt es zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Die Mitarbeiter des Landratsamtes sind nach Kräften bemüht, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten.

Indem Anträge vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht werden und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen, zum Beispiel zum Bearbeitungsstand, abgesehen wird, trägt dies dazu bei, die Bearbeitung zu beschleunigen.

Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern. Auf diese Weise erhalten Interessierte bereits im Vorfeld Auskunft, ob eine Antragstellung grundsätzlich erfolgreich sein wird.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sind zudem weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht.

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