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Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage

Die Errichtung und der Betrieb sowie die wesentliche Änderung bestimmter Industrieanlagen, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 18.01.2024

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