Immissionsschutz; Überprüfung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge
Bestimmte Betriebe mit besonders großem Gefahrenpotenzial (Betriebsbereiche) unterliegen der Störfall-Verordnung.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 14.09.2022
Stand: 14.09.2022