Gesundheitliche Aufklärung und Beratung; Inanspruchnahme
Die Gesundheitsämter beraten Menschen, die an einer Sucht, an einer psychischen oder chronischen Krankheit oder an einer Behinderung leiden und solche die hiervon bedroht sind, bei welchen Personen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten können.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 16.12.2022
Stand: 16.12.2022