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Gesundheitliche Aufklärung und Beratung; Inanspruchnahme

Die Gesundheitsämter beraten Menschen, die an einer Sucht, an einer psychischen oder chronischen Krankheit oder an einer Behinderung leiden und solche die hiervon bedroht sind, bei welchen Personen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten können.



Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 16.12.2022

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