Geflügelpest: Stallpflicht unbedingt einhalten
Amberg-Sulzbach. Aufgrund der in den Landkreisen Schwandorf und Regensburg neuen bestätigten Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza (H5N8) in Nutzgeflügelbeständen, weist das Veterinäramt Amberg-Sulzbach darauf hin, dass für den gesamten Landkreis nach wie vor die allgemeine Stallpflicht für Geflügel gilt und dieser dringend uneingeschränkt Folge zu leisten ist.
Zuwiderhandlungen gegen diese seuchenrechtliche Anordnung werden konsequent ordnungsrechtlich verfolgt und mit einem Bußgeld geahndet.
Ferner gibt das Veterinäramt bekannt, dass aufgrund der Bekämpfungsmaßnahmen des Landkreises Schwandorf landkreisübergreifende Restriktionszonen eingerichtet wurden. Im Landkreis Amberg-Sulzbach gilt deshalb in Teilen der Gemeinden Ebermannsdorf, Ensdorf, Rieden und Schmidmühlen neben der allgemeinen Stallpflicht nun auch ein Verbringungsverbot (Bestandsperre) für Geflügel.