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02.03.2023

Führerschein-Umtausch

Jetzt sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 dran. Umtausch ab sofort möglich.

Amberg-Sulzbach. Rund 43 Millionen Führerscheine müssen laut ADAC in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Bis Mitte Januar dieses Jahres mussten dies die Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 erledigen, davor waren bereits die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 an der Reihe. Aktuell ist die nächste Führerschein-Umtauschphase angelaufen. Bis spätestens 19. Januar 2024 müssen alle ihren Führerschein tauschen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden und deren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Um Engpässen und erhöhten Wartezeiten zu entgehen, rät die Verkehrsbehörde Amberg-Sulzbach zu einem frühzeitigen Umtausch. Dieser kann ab sofort erfolgen.


EU-weit sollen die Führerscheine einheitlich und fälschungssicher werden. Das ist der Hintergrund der Umtauschaktion. Generell gelten für den Führerscheinumtausch in Deutschland gestaffelte Fristen. Der gesamte Umtausch-Prozess muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein. Aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

Jahrgänge 1965 bis 1970: Frist bis 19. Januar 2024

Nun hat die nächste Führerschein-Umtauschfrist für die Jahrgänge 1965 bis 1970 begonnen. Ihre Frist läuft bis zum 19. Januar 2024. Bis dahin müssen sie bei der Führerscheinstelle ihren neuen Kartenführerschein beantragt haben.

Hier die Umtauschfristen für die alten Führerscheine (grau, rosa oder DDR), welche bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor 1953

19.01.2033

1953 bis 1958

19.07.2022

1959 bis 1964

19.01.2023

1965 bis 1970

19.01.2024 (derzeit zum Umtausch aufgefordert)

1971 oder später

19.01.2025

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Das Ausstellungsjahr der Führerscheinkarte findet man auf der Führerschein-Vorderseite unter Nr. 4a.

Hier die Umtauschfristen für Kartenführerscheine, die ab 1.1.1999 bis einschließlich 18.1.2013 ausgestellt wurden:

Ausstellungsjahr der Führerscheinkarte

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19.01.2026

2002 bis 2004

19.01.2027

2005 bis 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 bis 18.01.2013

19.01.2033

Führerscheinstelle rät jetzt zu Umtausch - Termine online

Um den von der kommenden Frist betroffenen Bürgern einen zeitnahen Umtausch zu ermöglichen, empfiehlt die Führerscheinstelle des Landratsamtes Amberg-Sulzbach, bereits jetzt unter www.amberg-sulzbach.de/termine einen Termin zu buchen.

Diese Unterlagen werden zum Umtausch benötigt

Erforderliche Unterlagen für den Umtausch sind:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • der bisherige Führerschein im Original,
  • ein biometrisches Lichtbild und
  • eine aktuelle Karteikartenabschrift, sofern der Originalführerschein nicht durch das Landratsamt Amberg-Sulzbach ausgestellt wurde.

Zusätzlich können beispielsweise bei LKW-Klassen (Alt-Klasse 2) weitere Unterlagen wie ärztliches und augenärztliches Gutachten zur Verlängerung erforderlich sein.

Führerschein-Umtausch erfolgt ohne Prüfung

Die Kosten für den Umtausch betragen derzeit 30,40 Euro inklusive Direktversand.

Bei der Umschreibung des Führerscheindokuments bleiben die bisher erteilten Fahrerlaubnisklassen erhalten. Der Umtausch ist verpflichtend und erfolgt ohne Prüfung.

Die Gültigkeit des neu erstellten Führerscheindokuments ist auf 15 Jahre befristet. Wer mit seinem alten Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Verwarnungsgeld.

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