Förderung ÖPNV
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Regensburg. Die Regierung der Oberpfalz fördert auch im Haushaltsjahr 2025 Investitionen in den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr. Förderfähig sind nach Bayerischem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) folgende Vorhaben:
- der Bau oder Ausbau von Park & Ride-Anlagen zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs sowie von Fahrradabstellanlagen an Haltestellen und Bahnhöfen,
- der Bau oder Ausbau von zentralen Omnibusbahnhöfen und Haltestelleneinrichtungen sowie von Omnibusbetriebshöfen und zentralen Werkstätten, soweit sie dem öffentlichen Personennahverkehr dienen,
- Beschleunigungsmaßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme und technische Maßnahmen zur Steuerung von Lichtsignalanlagen,
- die Beschaffung von Standard-Linienomnibussen und Standard-Gelenkomnibussen, soweit diese zum Erhalt und zur Verbesserung von Linienverkehren nach § 42 des Personenbeförderungsgesetzes erforderlich sind und überwiegend für diese Verkehre eingesetzt werden.
Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen zur Durchführung der genannten Vorhaben können jederzeit – gerne auch nach vorheriger Absprache – beim Sachgebiet 23 (Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe) bei der Regierung der Oberpfalz (Tel. 0941/5680-1317) eingereicht werden. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für die Beschaffung von Omnibussen nach Buchstabe d) sind für 2025 – wie bereits bekannt – bis 1. Dezember 2024 zu stellen. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, öffentliche und private Verkehrsunternehmen, sonstige öffentliche und private Vorhabenträger, soweit sie die vorgenannten Vorhaben durchführen.
Text: Pressestelle der Regierung der Oberpfalz