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24.10.2018

Erstattung von Schulwegkosten

Amberg-Sulzbach. Das Landratsamt Amberg-Sulzbach weist darauf hin, dass es für die Erstattung von Schulwegkosten für Schüler ab der 11. Klasse an weiterführenden Schulen und an Berufsschulen im Teilzeitunterricht eine gesetzliche Ausschlussfrist gibt. Anträge für das Schuljahr 2017/2018 sind demnach bis spätestens 31. Oktober 2018 beim Landratsamt Amberg-Sulzbach, Schloßgraben 3, 92224 Amberg, einzureichen.


    

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