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14.02.2021

Einreise aus Tschechien und Tirol nur noch mit Ausnahmegenehmigung

Betroffene Betriebe sollen sich bis Montag, 16 Uhr beim Landratsamt melden

Amberg-Sulzbach. Tschechien und Tirol sind zu Coronavirusvariantengebieten eingestuft worden. Deshalb gibt es an den Grenzen zu Tschechien und dem österreichischen Bundesland schärfere Einreiskontrollen. Laut Bundesinnenministerium können für Grenzpendler nur noch in sehr begrenztem Umfang Ausnahmen von den geltenden Einreisebeschränkungen zugelassen werden. Einreisen dürfen demnach nur noch Menschen mit systemrelevanten Tätigkeiten, beispielsweise Beschäftige im Gesundheitswesen, Betreuungspersonal für Kinder und älter Menschen oder Beschäftigte in der Lebensmittelbranche.

Um eine Einreise nach Bayern der diesen Anforderungen entsprechenden Grenzgängern zu ermöglichen, muss das Landratsamt Amberg-Sulzbach eine Liste der betroffenen, systemrelevanten Betriebe erstellen und an die Regierung der Oberpfalz übermitteln. Um keine Betriebe zu vergessen, werden deshalb Unternehmen im Landkreis Amberg-Sulzbach gebeten, bis Montag, 15. Februar um 16 Uhr per Mail an gewerbe-jagd@amberg-sulzbach.de Grenzpendler aus ihren Betrieben zu melden.

Bis einschließlich Dienstag, 16. Februar gib es eine Übergangsfrist. Ab Mittwoch, 17. Februar wird die Bundespolizei nur noch Grenzgängern die Einreise erlauben, die über den Nachweis des vorgeschriebenen negativen Coronatests und eine amtliche Bescheinigung des Landratsamtes verfügen. Personen, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, werden an der Grenze zurückgewiesen.


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