Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Öffnungszeiten
Ansprechpartner
Aktuelle News
Karriere & Ausbildung
Inhalt
20.09.2022

Bericht aus der Kabinettssitzung

vom 19. September 2022

1. Energieversorgung – Forderungen Bayerns zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit bei Strom und Gas sowie zur Unterstützung von Verbrauchern und Unternehmen

2. Entlastungspaket III des Bundes: Kraftvoll entlasten – aber richtig! Lasten dabei fair verteilen!

3. Wasserstoffversorgung Bayerns – Sicherstellung der frühzeitigen Anbindung Bayerns an Südeuropa / Änderung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU: Künftige Nutzung von Holzbiomasse in Europa sicherstellen

4. Kabinett bringt Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile auf den Weg / Stärkerer Familienbezug

1. Energieversorgung – Forderungen Bayerns zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit bei Strom und Gas sowie zur Unterstützung von Verbrauchern und Unternehmen 

Die Sicherung der Energieversorgung Deutschlands und Bayerns hat für die Bayerische Staatsregierung die höchste Priorität. Die durch den Angriff Russlands auf die Ukraine ausgelösten Umwälzungen auf den gesamten Energiemärkten treten dabei immer deutlicher zu Tage und bedürfen eines entschlossenen Handelns der Politik. Aus Sicht der Staatsregierung lässt der Bund hier viele Chancen ungenutzt.

Der Freistaat fordert daher folgende Punkte vom Bund, die kurzfristig umgesetzt werden müssen:

1. Die vorgeschlagene AKW-Einsatzreserve ist aus Sicht der Staatsregierung keine sinnvolle Lösung. Dies gilt auch für die Entscheidung, das Kernkraftwerk Emsland Ende 2022 vollständig vom Netz zu nehmen. Die Staatsregierung fordert den Bund erneut auf, die Laufzeit der drei derzeit noch laufenden Kernkraftwerke mindestens bis 31. Dezember 2024 zu verlängern.

2. Der Bund muss zudem sicherstellen, dass die für die Stromversorgung notwendigen Kohle- und Mineralölkraftwerke zügig an den Markt zurückkehren. Bisher sind lediglich zwei Kohlekraftwerke aus der Netzreserve wieder in den Normalbetrieb übergegangen. Deshalb müssen dringend die Bestimmungen des Ersatzkraftwerkbereithaltungsgesetzes und der entsprechenden Verordnungen überprüft werden. Dies ist auch eine Forderung der vier Übertragungsnetzbetreiber im aktuellen Sonderbericht (Stresstest).

3. Die Staatsregierung fordert den Bund auf, zügig die von Bayern geforderten Anpassungen im Bundesimmissionsschutzgesetz zum Fuel Switch auf den Weg zu bringen (BR-Initiative 357/22). Nötig ist zudem eine entsprechende finanzielle Förderung der Unternehmen.

4. Mit Blick auf die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren hat der Bund mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz eine Blaupause geschaffen. Die Staatsregierung fordert den Bund auf, die Ausweitung der dort vorgesehenen Maßnahmen (z.B. Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung, Erleichterung der Prüfverfahren, Verkürzungen der Auslegungs- und Einwendungsfristen, fakultative Erörterungstermine, vereinfachte Vergabeverfahren) auf weitere Bereiche und Verfahren zu prüfen.

5. Notwendig ist, die Biogas-Potenziale konsequenter zu nutzen. Die aktuell vom Bund auf den Weg gebrachten Anpassungen gehen nicht weit genug. Daher müssen die derzeit für Biogasanlagen vorgesehenen Verbesserungen der Förderbedingungen (höherer Anteil der Stromproduktion wird fest vergütet) auch für die gesamte Biomasse und auch für Biomethan ausgedehnt werden. Dadurch kann mehr Strom, Wärme und Gas erzeugt werden, die im kommenden Winter dringend benötigt werden. Auch müssen die Vorgaben zur Vergärungsdauer aufgehoben werden und die Genehmigungsregeln im Bundesimmissionsschutzrecht angegangen werden.

6. Aus Sicht der Staatsregierung bedarf es eines eigenen Ausschreibungssegmentes für die Agri-PV sowie höherer Fördersätze und verbesserter Fördervoraussetzungen bei der Parkplatz- und Floating-PV. Die Staatsregierung fordert den Bund zudem auf, ein bundesweites PV-Speicherprogramm nach bayerischem Vorbild einzurichten.

7. Die finanzielle Beteiligung der Kommunen an Windenergieanlagen und PV-Freiflächenanlagen nach dem EEG muss erhöht werden. Auch die Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung zur direkten Bürgerbeteiligung muss vom Bund geprüft werden.

8. Die Staatsregierung fordert den Bund bei der Geothermie auf, die Mittel für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze substanziell aufzustocken, um eine flächendeckende Transformation bei Wärmenetzen zu ermöglichen. Außerdem ist der Bund gefordert, ein Modell für eine zusätzliche Fündigkeitsversicherung zu entwickeln, um der Tiefengeothermie außerhalb der bisher gut erschlossenen Gebiete (wie z.B. in Südbayern) zum Durchbruch zu verhelfen.

9. Bayern fordert schon lange, parallel zum Hochlauf der Erneuerbaren Energien gesicherte Kraftwerksleistungen als Sicherheitspuffer aufzubauen, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. Diese Kraftwerke müssen perspektivisch mit Wasserstoff betrieben werden können. Der Bund muss nun endlich Vorschläge für eine entsprechende Reform des Strommarktes vorlegen. Ansonsten fehlt ein zentrales Element auf dem Weg zu einem klimaneutralen Stromsystem.

10. Die Staatsregierung fordert den Bund zudem auf, endlich wirtschaftlich angemessene Rahmenbedingungen für Pumpspeicherkraftwerke zu schaffen.

11. Die Staatsregierung fordert den Bund zudem auf, endlich einen konsistenten und ambitionierten Plan zum Aufbau eines deutschen und europäischen Wasserstoffnetzes vorzulegen. Der Anschluss der Industrieländer im Süden Deutschlands muss dabei die gleiche Priorität haben wie der Westen und der Norden. Bayern benötigt dabei nicht nur einen Anschluss von Norden, sondern auch aus dem Süden Europas. Der Bund wird zudem aufgefordert, sich bei der EU für einen sinnvollen Regulierungsrahmen einzusetzen, der die vorherrschenden deutschen Betreibermodelle bei den Ferngasnetzbetreibern angemessen berücksichtigt und den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft nicht von vornhinein abwürgt.

B. Entlastungen von Verbrauchern und Unternehmen

Die dramatischen Folgen der Energiekrise und der hohen Energiepreise treten nun immer deutlicher zu Tage. Es droht eine strukturelle Überlastung von Wirtschaft und Verbrauchern. Aus Sicht der Staatsregierung hat der Bund die Dramatik der Situation immer noch nicht vollständig erfasst. Insbesondere das Entlastungspaket III bleibt weit hinter dem zurück, was nun erforderlich ist. Es fehlt insbesondere eine klare Perspektive für breite Entlastungen bei den Strompreisen und vor allem bei den Gaspreisen. Hier werden die Menschen und Unternehmen durch das Entlastungpaket vom Bund weiter vertröstet. Für die hohen Spritpreise, die in Europa mit am höchsten sind, hat der Bund überhaupt keine Lösung präsentiert. Dies ist eine zusätzliche Belastung für die Menschen insbesondere im ländlichen Raum der Flächenländer wie Bayern.

Die Staatsregierung fordert daher vom Bund:

1. In einem Sofortprogramm müssen umgehend breit wirkende Entlastungen durch eine Senkung der staatlich induzierten Preisbestandteile bei Strom, Gas, Heizöl und Kraftstoffen umgesetzt werden. Dazu gehören:

  •  Senkung der Energiesteuern auf Strom, Gas, Heizöl und Kraftstoffe
  • Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage. Sie ist einfach handwerklich schlecht gemacht.
  • Finanzierung von Netzentgelten und anderen Umlagen aus dem Bundeshaushalt.
  • Die vom Bund angestrebte Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas reicht nicht aus. Nötig ist zudem eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Elektrizität und Fernwärme sowie auf Grundnahrungsmittel.

 2. Die vom Bund angekündigte Begrenzung des Strompreises für einen Basisverbrauch muss schnellstmöglich umgesetzt werden.

3. Der Bund muss für eine schnellstmögliche Begrenzung des Gaspreises sorgen. Nur so können große strukturelle Schäden bei Wirtschaft und Verbrauchern verhindert werden. Die von der Bundesregierung angekündigte Einrichtung einer Expertenkommission ist hierfür nicht ausreichend.

4. Erforderlich ist zudem ein angemessener Industriestrompreis. Ansonsten torpedieren die hohen Strompreise die notwendige Dekarbonisierung unserer Industrie.

5. Auch die derzeit vom Bund vorgesehenen Hilfen für Unternehmen (insbesondere das Energiekostendämpfungsprogramm) müssen deutlich ausgeweitet werden. Aus Sicht des Freistaats bedarf es insbesondere einer Ausweitung auf alle Branchen sowie auch auf den Mittelstand und kleinere Unternehmen. Zudem müssen vom Bund zügig notwendige Anpassungen mit Blick auf Laufzeit, Antragsfristen und insbesondere die Förderbedingungen auf den Weg gebracht werden. Darüber hinaus reicht das derzeitige finanzielle Volumen von bundesweit 5 Mrd. € nicht aus. In der Corona-Krise wurden alleine in Bayern ca. 13 Mrd. € an Hilfen (Bundes- und Landesmittel) für die Wirtschaft ausgezahlt.

6. Bayern fordert zudem einen deutschlandweiten Rettungsschirm für Stadtwerke und kleine Energieversorger unter der Federführung des Bundes. Nötig ist hier insbesondere eine Ausweitung des bestehenden KfW-Programms zur Unterstützung von Energieunternehmen bei Liquiditätsengpässen aufgrund hoher Sicherheitsleistungen im Terminhandel („Margining“) auf den für die Stadtwerke zentralen außerbörslichen Handel. Zudem bedarf es eines neuen Bürgschaftsprogramms des Bundes, mit dem auch Liquiditätsengpässe aufgrund steigender Beschaffungspreise abgesichert werden.

7. Für eine langfristige Perspektive der Unternehmen in Deutschland und Bayern und zur Unterstützung der nötigen Investitionen in die Dekarbonisierung unserer Wirtschaft sind aus Sicht Bayerns zudem – unabhängig von der aktuellen Lage – auch strukturelle Entlastungen notwendig. Dies bedeutet ein wettbewerbsfähiges Unternehmenssteuerrecht, vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags sowie dauerhafte Verbesserung der Investitionsbedingungen durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten.

2. Entlastungspaket III des Bundes: Kraftvoll entlasten – aber richtig! Lasten dabei fair verteilen! 

Unser Land steht vor nie dagewesenen Herausforderungen. Die Menschen erwarten in dieser Situation die richtigen politischen Antworten zur Entlastung und Unterstützung.
Der Bund hat ohne Konsultation mit den Ländern das Entlastungspaket III vorgelegt. Die darin vorgesehenen Entlastungen sind falsch gewichtet und unstrukturiert und werden der teils dramatischen Situation von Unternehmen und Verbrauchern im Angesicht der aktuellen Krise nicht gerecht.
Kraftvolle Entlastung statt Stückwerk ist das Gebot der Stunde!
Das Paket hat zudem erhebliche Auswirkungen auf die Haushalte von Ländern und Kommunen und bringt diese an oder über die Grenze ihrer Belastungsfähigkeit. Ohne jede Abstimmung mit den Ländern hierzu kann Zusammenarbeit im Bundesstaat aber nicht funktionieren.
Aus Sicht der Staatsregierung bedarf es daher einer wirklich durchgreifenden Entlastung von Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürgern. Zugleich müssen die Lasten fair verteilt werden.

1. Die Staatsregierung erkennt erheblichen Nachbesserungsbedarf am Entlastungspaket III des Bundes. Zwar sind einzelne Maßnahmen daraus grundsätzlich zu begrüßen, insbesondere soweit damit bayerische Forderungen aufgegriffen werden. Insgesamt bleibt das Paket aber deutlich hinter den Erwartungen und Notwendigkeiten zur Entlastung sowohl der Wirtschaft als auch von Bürgerinnen und Bürgern zurück. Deshalb sind zugunsten der Unternehmen sowie der Bürgerinnen und Bürger insbesondere folgende Nachbesserungen der Entlastungsmaßnahmen dringend notwendig. Neben sofort wirkenden Maßnahmen zur Dämpfung der Energiepreise wie z.B. der Senkung der Energiesteuern und der energieträgerübergreifenden Senkung der Mehrwertsteuer, sind dies:

– Senkung der Unternehmensteuerbelastung auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von rund 25 Prozent
– vollständiger Ausgleich der kalten Progression bereits im Jahr 2022
– unbefristete Verlängerung der Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie und Ausdehnung auf die Abgabe von Getränken
– Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer

2. Die Staatskanzlei sowie die betroffenen Ressorts werden beauftragt, den in der Vorlage zur heutigen Ministerratssitzung von Staatsminister Füracker dargestellten Handlungsbedarf bei allen anstehenden Gesprächen und Verhandlungen zum Entlastungspaket III auf Bundesebene vorzubringen, um eine faire Lastenteilung zwischen Bund und Ländern zu erreichen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Wohnen (Wohngeld, Heizkostenzuschuss), Verkehr (Erhöhung Regionalisierungsmittel, ÖPNV-Ticket), Asyl (Finanzierung Anschlussregelung) und Krankenhausfinanzierung, sowie den Ausgleich der entstehenden Steuermindereinnahmen.

3. Die Staatsregierung fordert den Bund auf, zu seiner Verantwortung zu stehen. Hierzu gehört ein Ausgleich der durch die geplanten Maßnahmen entstehenden Steuermindereinnahmen im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung. Ferner müssen die Regionalisierungsmittel aufgrund der rasant gestiegenen Energiekosten strukturell erhöht werden. Bei einer möglichen Nachfolgeregelung des 9-Euro-Tickets muss der Bund die gesamten Kosten tragen. Darüber hinaus muss der Bund das Wohngeld ab 2023 vollständig übernehmen. Der Bund muss ferner eine Anschlussregelung zur finanziellen Beteiligung an den flüchtlingsbedingten Kosten vorlegen. Dies ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Der Bund muss dafür Sorge tragen, insbesondere die Krankenhausversorgung aufrecht zu erhalten. Dazu muss er die gestiegenen Energiekosten bei den Krankenhäusern, Reha- und Pflegeeinrichtungen zeitnah kompensieren.

4. Die Staatsregierung erwartet, dass der Bund hierzu zeitnah Verhandlungen mit den Ländern aufnimmt und sachgerechte Lösungen vorlegt, die eine faire Lastenverteilung enthalten.

5. Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird beauftragt, die in der Vorlage zur heutigen Ministerratssitzung von Staatsminister Füracker dargestellten steuerpolitischen Forderungen auf Bundesebene zeitnah in laufende Steuergesetzgebungsvorhaben einzubringen.

3. Wasserstoffversorgung Bayerns – Sicherstellung der frühzeitigen Anbindung Bayerns an Südeuropa / Änderung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU: Künftige Nutzung von Holzbiomasse in Europa sicherstellen 

1. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird beauftragt, eine schnellstmögliche Anbindung Bayerns an das sich entwickelnde deutsche und europäische Wasserstoffnetz von Norden wie vom Süden Europas zu unterstützen und die notwendigen Gespräche mit den Leitungsnetzbetreibern und dem Bund zu führen. Dabei sind bestehende Infrastrukturen sowie auch notwendige neue Leitungen in den Blick zu nehmen. Dabei müssen auch die notwendigen Gespräche mit den entsprechenden Regierungen, insb. von Österreich und Italien, geführt werden. Zudem sollen zusammen mit der Staatskanzlei Gespräche mit der Regierung von Kroatien bezüglich einer zusätzlichen Verbindung an das dortige LNG-Terminal auf der Insel Krk aufgenommen werden.

2. Aus Sicht der Staatsregierung sind insbesondere die Pläne der EU-Kommission zur Regulierung der Gas- und Wasserstoffnetze unzureichend, um einen schnellen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland umzusetzen. Bayern hat sich hier bereits deutlich auch im Bundesrat positioniert (BR-Dr. 56/22 Beschluss). Die Staatsministerin für Europaangelegenheiten und Internationales wird beauftragt, entsprechende Gespräche mit der EU-Kommission aufzunehmen, um die Position der Staatsregierung zu verdeutlichen.

3. Die Bayerische Staatsregierung nimmt die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. September 2022 zum Entwurf der Erneuerbaren Energien-Richtlinie (RED III) mit Unverständnis zur Kenntnis. Notwendige und sinnvolle Schritte zur Bewältigung der Energiewende und der Klimakrise werden unterbunden, sollte Waldholz nach einem Übergangszeitraum nicht mehr oder nur in verringertem Umfang als erneuerbare Energie anerkannt werden. Die Bayerische Staatsregierung fordert die Bundesregierung daher auf, sich über den Rat der Europäischen Union in den weiteren Verhandlungen dafür einzusetzen, dass Waldholz weiter ungeschmälert als erneuerbarer Energieträger anerkannt bleibt. Dies ist notwendig, um eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, die wertschöpfende Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz und die Bedeutung forstlicher Biomasse in Zeiten von Klimawandel und Energiekrise zu sichern.

4. Kabinett bringt Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile auf den Weg / Stärkerer Familienbezug 

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschlüssen vom 4. Mai 2020 neue Vorgaben für die Beamtenbesoldung gemacht, die Anpassungen auch in Bayern erfordern. Das Bayerische Kabinett hat diesbezüglich in seiner heutigen Sitzung den Entwurf des Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile beschlossen.

Die Besoldung in Bayern ist derzeit wohnortunabhängig. Insbesondere Familien mit kleinem und mittleren Einkommen sind daher in teuren Wohnlagen zunehmend gefordert. Kernelement des angepassten Besoldungsrechts ist eine neue Systematik im Familienzuschlag, die den Wohnort berücksichtigt. Damit wird die Besoldung in Bayern moderner, fairer und familienfreundlicher.

Wohnortkomponente
Wesentlicher Punkt des Gesetzentwurfs ist die Erweiterung der bisherigen Regelungen des Familienzuschlags um eine Ortskomponente. Diese basiert auf einem gestaffelten System aus 7 Ortsklassen je nach Wohnort. Je höher die Lebenshaltungskosten am Wohnort, desto höher der Familienzuschlag. Dies hilft insbesondere Familien mit Kindern in teureren Wohnlagen. Die Ortsklassen entsprechen den Mietenstufen des Wohngeldrechts, die bundesweit einheitlich sind. München liegt beispielsweise in der höchsten Mietenstufe 7.

Soziale Komponente für untere und mittlere Besoldungsgruppen
Des Weiteren werden die bereits bisher für untere Besoldungsgruppen gewährten Kindererhöhungsbeträge angehoben und der Berechtigtenkreis erweitert. Dies soll die überproportionale Belastung von Familien mit unteren und mittleren Einkommen durch Wohn- und Lebenshaltungskosten besser abfedern.

Ortszuschlag für ledige Beamte
Für ledige Beamtinnen und Beamte und Richterinnen und Richter wird eine neue Stufe des Ortszuschlags geschaffen. Die bisher als ergänzende Fürsorgeleistung gewährte Ballungsraumzulage wird in diesem Zuge unter Angleichung der Gebietskulisse in die neue Ortskomponente integriert.

Die neuen Regelungen werden auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen. Etwaige Nachzahlungen für die Beschäftigten erfolgen von Amts wegen rückwirkend zum 1. Januar 2020.

Text: Bayerische Staatsregierung

Randspalte

Zum Seitenanfang