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05.04.2022

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 05. April 2022

Neuausrichtung des Testkonzepts in Schulen und Kindertagesstätten und höhere Corona-Härtefallhilfen.

1. Neuausrichtung des Testkonzepts in Schulen und Kindertagesstätten zum 1. Mai / Generelle Testungen an den Schulen und in der Kindertagesbetreuung werden eingestellt

Das Testkonzept an Schulen und Kindergärten wird in Bayern ab dem 1. Mai 2022 neu ausgerichtet. Generelle Testungen an den Schulen und in der Kindertagesbetreuung werden eingestellt. Damit wird den geplanten neuen Isolations- und Quarantäneempfehlungen des Bundes Rechnung getragen und der erwartete Rückgang der Infektionszahlen – begründet durch das Ausklingen der Erkrankungssaison für Atemwegserreger und durch die Überschreitung des Höhepunktes der Omikron-Welle – berücksichtigt. Gleichzeitig wird die Eigenverantwortung des Personals, der Schülerinnen und Schüler sowie der Familien der jüngeren Schul- und Kita-Kinder gestärkt.

Bis zum 30. April 2022 wird das derzeitige Testkonzept an den Schulen und in der Kindertagesbetreuung beibehalten. Somit kann den bei kälterem Wetter noch häufig bestehenden Übertragungsgelegenheiten in Innenräumen und den erfahrungsgemäß höheren Infektionszahlen unter den Schülerinnen und Schülern nach den Osterferien wirksam begegnet werden. Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen besteht darüber hinaus bis zum 31.08.2022 die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Kita-Kinder mittels PCR-Pooltestungen entsprechen der Laufzeit der Förderrichtlinie des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zu testen.


2. Freistaat erhöht Förderhöchstgrenze der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe / Im Einzelfall jetzt bis zu 250.000 Euro Unterstützung möglich / Neue Förderhöchstgrenze insbesondere für Schweinehalter existentiell

Der Ministerrat hat heute die Anhebung des Förderhöchstbetrags in der Bayerischen Härtefallhilfe auf bis zu 250.000 Euro beschlossen. Die Förderhöchstgrenze von 100.000 Euro wird für den Regelfall beibehalten. Zukünftig sind aber in begründeten Einzelfällen auch darüber hinausgehende Förderungen möglich.

Mit der Anhebung des Höchstbetrags wird auf die Verlängerung des Förderzeitraums der Härtefallhilfe von anfangs acht auf inzwischen 20 Monate reagiert, da sich bei vielen Unternehmen entsprechend auch der Förderbedarf erhöht hat. Relevant ist die Anhebung insbesondere für den Teil der bayerischen Schweinehalter, der mangels Nachweises eines ausschließlich coronabedingten Umsatzrückgangs von der Überbrückungshilfe des Bundes ausgeschlossen ist. Auf Grundlage einer vom Freistaat mit dem Bund ausgehandelten Kompromisslösung können diese Schweinehalter im Rahmen der Bayerischen Härtefallhilfe gefördert werden und jetzt auch von der erhöhten Förderhöchstgrenze profitieren.

Die Bayerische Härtefallhilfe ermöglicht den Ausgleich Corona-bedingter Einbußen von Unternehmen und Selbständigen, die keinen Anspruch auf andere staatliche Förderprogramme haben. Die Förderkonditionen orientieren sich an der Überbrückungshilfe und ermöglichen die Erstattung von bis zu 100% der betrieblichen Fixkosten. Fördermittel werden dabei je zur Hälfte von Bayern und dem Bund getragen.

Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatsregierung

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