Ausweitung der Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen rückwirkend für das Jahr 2022
Bayern unterstützt zielgenau, bedarfsgerecht und umfassend. Anträge für 2023 können bereits gestellt werden.
Antragsberechtigt in den beiden Programmlinien sind – unabhängig von Rechtsform und Branche – kleine und mittlere bayerische Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten, die infolge der Energiepreissteigerungen in Existenznot geraten sind. Diese sogenannte „besondere wirtschaftliche Härte“ wird vermutet, wenn ein Verlust vor Steuern im Jahr 2022 vorliegt bzw. wenn der für 2023 erwartbare Gewinn durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt wird.
Bayern unterstützt die Betroffenen unabhängig vom Energieträger: Der Freistaat gewährt Hilfe, wenn sich die Preise für leitungsgebundene Energieträger (Strom, Gas, Flüssiggas) oder nicht-leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas oder Kohle) im Vergleich zu 2021 mindestens verdoppelt haben. Erstattet werden die Mehrkosten, soweit sie über eine Energiepreis-bedingte Verdoppelung im Betrachtungszeitraum hinausgehen. Ein Kumulieren der Hilfen ist grundsätzlich möglich. Das heißt: Antragsberechtigte Unternehmen können parallel sowohl für 2022 als auch für 2023 Hilfen beantragen.
Anträge können in beiden Programmlinien direkt vom Unternehmen selbst oder der durch einen qualifizierten Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten oder Rechtsanwalt) über eine elektronische Antragsplattform gestellt werden. Ein Starttermin für eine Antragstellung für die Programmlinie 2022 steht noch nicht fest. Vorab muss diese noch dem Bund vorgelegt werden. Bayern strebt einen schnellstmöglichen Programmstart an.
Text: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei
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Meldung vom 6. März 2023