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01.07.2022

Anspruch auf Corona-Test

Selbstauskunft reicht für Krankenhaus- und Pflegeheimbesuche vorerst als Nachweis aus.

München. Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat bei der Umsetzung der neuen Testverordnung des Bundes für Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Einrichtungen gesorgt. Holetschek sagte am Freitag in München: „Klar ist: Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen weiterhin niedrigschwellig möglich sein. Das von der Bundesregierung verschuldete Chaos bei der Testverordnung darf nicht zulasten vulnerabler Gruppen oder deren Angehöriger gehen.“

Holetschek erläuterte: „Deshalb haben wir beschlossen, dass ab sofort bis auf Weiteres für bestimmte Gruppen – darunter Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen wie Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen – eine Selbstauskunft zum Nachweis eines Anspruches auf Testung ausreicht. Den Bund fordere ich erneut mit Nachdruck auf, dass er schnellstmöglich mit den notwendigen Klarstellungen für eine geordnete Umsetzung der Testverordnung sorgt.“ 

Bis das Bundesgesundheitsministerium verbindliche Vorgaben zum Nachweis des Anspruchs auf Bürgertestung kommuniziert, wird das Bayerische Gesundheitsministerium ein Formular für Teststellen, die Bürgertestungen durchführen, bereitstellen. Darin werden die Vorgaben zum Nachweis der Anspruchsberechtigung konkretisiert.

Somit gilt bis auf Weiteres, dass für

    • Besucherinnen und Besuchern vulnerabler Einrichtungen wie beispielsweise Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern,
    • Menschen mit Behinderung, die Unterstützung über das persönliche Budget erhalten (§ 29 SGB IX) und deren Assistenzkräfte
    • sowie für pflegende Angehörige

eine unterschriebene Selbsterklärung ausreichend ist. Ein Nachweis der jeweiligen Einrichtung oder des Krankenhauses ist damit derzeit keine zwingende Voraussetzung, um eine kostenlose Bürgertestung als Besucher, Bewohner oder Patient zu erhalten.

Die übrigen zu Bürgertestungen berechtigten Personengruppen haben zusätzlich zum Identitätsnachweis die Testberechtigung durch entsprechende Dokumente zu belegen (z. B. ärztliches Attest, Mutterpass, positiver Test, Eintrittskarte, rote Corona-Warn-App, Testergebnis und Nachweis des Wohnortes).

Holetschek unterstrich: „Es hat sich erneut gezeigt: Nur eine rechtzeitige und vernünftige Einbeziehung der Länder in wichtige Entscheidungen ermöglicht auch eine möglichst reibungslose Umsetzung. Leider wiederholt der Bund alte Fehler immer wieder aufs Neue.“

Holetschek fügte hinzu: „Weitere Berliner Chaostage können wir uns mit Blick auf die wichtigen Weichenstellungen für den Herbst nicht leisten!“

Das Selbstauskunfts-Formular für die Einrichtungen kann auf der Internetseite des Bayerisches Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege abgerufen werden unter: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2022/07/musterformular-by.pdf.


Text: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege 

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