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28.07.2020

Kirwa als Kulturerbe?

Das Amberg-Sulzbacher Land möchte den Hut in den Ring werfen

Amberg-Sulzbach. Die Liste an kultureller Vielfalt in Bayern ist lang. 54 Einträge, darunter der Further Drachenstich oder der Kötztinger Pfingstritt, haben es bislang in das Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes geschafft. Womöglich wird die Liste schon bald um eine lebendige Tradition aus dem Amberg-Sulzbacher Land erweitert: die Kirwan. Der Landkreis Amberg-Sulzbach möchte sich jedenfalls für den Titel Immaterielles Kulturerbe der UNESCO bewerben und zählt hier auch auf die Unterstützung aus der Bevölkerung.

Der Landkreis Amberg-Sulzbach ist Kirwalandkreis. In den 27 Landkreisgemeinden werden das ganze Jahr über verteilt mehr als 120 Kirwan gefeiert – auf der Welt ist das vermutlich einzigartig. Kirwa ist Lebensgefühl. Und welchen Stellenwert die Kirwan im Amberg-Sulzbacher Land genießen, zeigt sich auch daran, dass im Innenhof des Landratsamtes eine Bronzefigur eines tanzenden Kirwapaares steht. „Die Kirwan im Landkreis sind lebendige Traditionen, die seit Jahrzehnten von Generation zu Generation weitergegeben werden. Ein Brauchtum, das den sozialen Zusammenhalt und das Wir-Gefühl stärkt“, zeigt sich Landrat Richard Reisinger stolz über den gelebten Kulturschatz im Amberg-Sulzbacher Land. 

Mithilfe eines Fragebogens sollen nun gemeinsam mit der Bevölkerung möglichst viele Informationen zur Kirwatradition im Landkreis Amberg-Sulzbach zusammengetragen werden. Dazu hat das Projektteam, bestehend aus Tourismusfachwirtin Regina Wolfohr und dem Kirwabeauftragten des Landkreises, Dieter Kohl, eigens einen Kirwa-Fragebogen ausgearbeitet, der unter www.amberg-sulzbacher-land.de heruntergeladen oder per Mail an tourist@amberg-sulzbach.de angefordert werden kann. Mithilfe der Rückmeldungen wird dann die Bewerbung für das Immaterielle Kulturerbe ausgearbeitet.  

Die nächste Bewerbungsrunde für die Aufnahme in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes startet im kommenden Jahr. Deshalb können die ausgefüllten Fragebögen bis zum 31. Dezember 2020 an die Tourismusfachwirtin am Landratsamt zurückgeschickt werden.

Kirwabeauftragter Dieter Kohl ist vor allem gespannt auf die Auswertung der regionalen Unterschiede der Kirwan sowie die Entwicklung der einzelnen Kirwan während und nach dem Zweiten Weltkrieg.

Tourismusfachwirtin Regina Wolfohr betont, dass der Fragebogen „nicht unbedingt komplett ausgefüllt werden muss, um berücksichtig zu werden, sondern vielmehr jede einzelne Info hilfreich ist“.

Zudem sucht die Touristikerin auch nach Exponaten für eine mögliche Sonderausstellung zum Thema Kirwa, z.B. alte Dirndln und Lederhosen, Kirwaliesln oder mehr.

Tradition im Fokus

Laut Bayerischem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat stellt die UNESCO seit 2003 immaterielle kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit. Überall auf der Welt sollen überliefertes Wissen und Können sowie Alltagskulturen sichtbar gemacht, erhalten und gefördert werden. Bis heute sind 178 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Neben dem bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gibt es in Bayern ein eigenes Landesverzeichnis, das aktuell 54 Eintragungen enthält.

„Die Aufnahme in das Bayerische Landesverzeichnis ist ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung des bedeutenden Engagements im Zusammenhang mit der aktiven Pflege und Weitergabe von Traditionen an die kommenden Generationen“, betont der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker, dessen Ministerium auf Landesebene für die Bewerbungen für das Immaterielle Kulturerbe verantwortlich zeichnet.

Zum Bayerischen Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gehören derzeit u.a. das Augsburger Friedensfest, die bayerische Brautradition nach dem Reinheitsgebot von 1516, die bayerische Karpfenteichwirtschaft, das Feldgeschworenenwesen in Bayern, die Landshuter Hochzeit oder auch die Fürther Michaeliskirchweih.

Hintergrund Weltkulturerbe

Der Weg bis zur Aufnahme in die internationale UNESCO-Liste ist lang. Um als Kulturerbe anerkannt zu werden, braucht es zunächst einen Eintrag im Bundesverzeichnis. Aus dem Kreis der dort gelisteten Traditionen wählt die Kulturministerkonferenz im Benehmen mit der Beauftragten für Kultur und Medien der Bundesregierung im Regelfall einmal jährlich einen Kandidaten aus uns schlägt diesen bei der UNESCO in Paris zur Aufnahme vor.

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