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21.04.2023

Gesundheitsamt Amberg führt Befragung zu Long-Covid durch

Ehemals Covid-infizierte Bürger werden um Teilnahme gebeten

Amberg-Sulzbach. Das Gesundheitsamt Amberg führt eine Nachbefragung von ehemals Covid-Infizierten zu fortbestehenden Beschwerden im Sinne von Long-Covid durch, teilt das Landratsamt mit. Dieser Begriff bezeichnet die gesundheitlichen Langzeitfolgen nach einer Corona-Infektion und umfasst Symptome, die mehr als vier Wochen nach Ansteckung fortbestehen, sich verschlechtern oder neu auftreten.

Mit Ablauf des 7. April 2023 endeten die letzten bundesrechtlichen Corona-Pflichten. Notwendig ist jedoch eine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen, um daraus Lehren für die Zukunft zu ziehen. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat auch darauf hingewiesen, dass die Menschen nicht vergessen werden dürfen, die an Corona gestorben sind oder an den Folgen einer Corona-Infektion leiden.

Wie viele Menschen davon betroffen sind, ist nicht einfach zu ermitteln. Das Gesundheitsamt Amberg möchte jedoch genauere Erkenntnisse für seinen Zuständigkeitsbereich, also Stadt Amberg und Landkreis Amberg-Sulzbach, gewinnen. Dies ist von großer medizinischer und gesundheitspolitischer Bedeutung, da es gerade auch um die Versorgung der Covid-Infizierten geht, die weiter zum Teil gravierende Beschwerden und Leistungseinbußen haben.

Falls Personen unter anhaltenden Gesundheitsstörungen nach einer Covid-19-Impfung leiden (sogenanntes Post-Vac-Syndrom), können sie die Befragung ebenfalls nutzen, um ihre Beschwerden mitzuteilen. Für diese Erhebung stützt sich das Gesundheitsamt als staatliche Behörde auf die gesetzliche Grundlage des bayerischen Gesundheitsdienstgesetzes. Datenschutzrechtlich wurde das Vorhaben geprüft und als unbedenklich eingestuft. Die Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig, die Auswertung erfolgt so, dass kein Rückschluss auf eine einzelne Person möglich ist. Die Ergebnisse werden grundsätzlich anonymisiert veröffentlicht. Zu keinem Zeitpunkt werden personenidentifizierende Daten an Dritte übergeben.

Konkret ist die Vorgehensweise so: für alle PCR-positiv getesteten Personen liegen dem Gesundheitsamt Meldedaten nach dem Infektionsschutzgesetz vor. Daraus wird aufgrund der hohen Fallzahlen eine Zufallsstichprobe gezogen, wobei aus verschiedenen Gründen eine Beschränkung auf Erwachsene im Alter zwischen 18 und 65 Jahren erfolgt. Als gut umsetzbar und praktikabel hat sich während der Pandemie die Benachrichtigung per Email erwiesen, wofür Sicherheits- und Datenschutzaspekte berücksichtigt werden müssen. Das Gesundheitsamt wird Mails mit den Informationen zur Befragung versenden und mit einem Link zu einem Online-Fragebogen, der auf einem gesicherten Server des Landratsamtes liegt. Die Mails des Gesundheitsamtes kommen von der Adresse longcovid@amberg-sulzbach.de und sind keine Spam- oder Pishing-Mails bzw. betrügerische Attacken.

Nicht alle PCR-positiv Getesteten erhalten also eine Mail. Wünschenswert ist jedoch die Teilnahme von möglichst vielen kontaktierten Personen, auch von denen, die keine gesundheitlichen Beschwerden mehr haben. Für sie geht die Beantwortung der Fragen schnell, wobei das Ausfüllen des Fragebogens aber auch bei der Angabe von Beschwerden nur wenige Minuten in Anspruch nehmen sollte. Ehemals Covid-Infizierte, die keine Benachrichtigung erhalten haben und dennoch mitmachen wollen, können sich per Mail an longcovid@amberg-sulzbach.de beim Gesundheitsamt melden.  

Je größer die Zahl der Teilnehmer ist, desto aussagekräftiger sind die Ergebnisse. Diese werden bekanntgegeben und können dazu beitragen, das Ausmaß des Problems von Long-Covid einzuschätzen und Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene zu verbessern.

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