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20.04.2021

Bericht aus der Kabinettssitzung

Bayern verlängert zusätzliche Vergütung für CoronaApothekentests. Bayern unterstützt stark beeinträchtigte Unternehmen mit CoronaHärtefallhilfe / Antragsstart im Mai geplant.

1. Bayern verlängert zusätzliche Vergütung für Corona-Apothekentests / Schnelltests bei über 1.000 Apotheken im Freistaat

Die Bayerische Staatsregierung verlängert die Zusatzvergütung für Apothekerinnen und Apotheker, die Schnelltests in Apotheken durchführen. Das Kabinett beschloss heute, dass Apotheker auch über den 30. April hinaus die zusätzliche Vergütung in Höhe von drei Euro pro Test bekommen und damit genauso viel wie Ärzte. Die Verlängerung gilt zunächst bis zum 30. Juni 2021.

Bereits jetzt nehmen über 1.000 Apotheken bayernweit an der Bayerischen Teststrategie teil und bieten kostenlose Bürgertestungen mittels Antigen-Schnelltests an. Sie führten im Zeitraum vom 10.03. bis zum 12.04. rund 320.000 Tests durch. Die große Zahl an Tests zeigt, dass die Menschen in Bayern das niedrigschwellige Testangebot in der Fläche annehmen. Ob die jeweilige wohnortnahe Apotheke teilnimmt, kann über die laufend aktualisierte Liste auf der Internetseite des Bayerischen Gesundheitsministeriums abgerufen werden unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/#testzentren_corona.


2. Bayern unterstützt stark beeinträchtigte Unternehmen mit Corona-Härtefallhilfe / Antragsstart im Mai geplant / Härtefallkommission entscheidet / Unterstützung mit bis zu 100.000 Euro möglich

Das Hilfsangebot für durch die Corona-Pandemie stark beeinträchtigte Unternehmen wird nochmals ausgeweitet. Auf Druck der Länder hat der Bund die Überbrückungshilfe III nachgebessert. Nun kann noch mehr Unternehmen geholfen werden, die unter der Corona-Pandemie leiden – so etwa der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie der Reisebranche. Außerdem haben Bund und Länder einen Härtefallfonds für Fälle beschlossen, in denen die bestehenden Corona-Hilfsprogramme nicht greifen. Der Ministerrat hat heute grünes Licht für die Umsetzung des Programms in Bayern gegeben. Damit stehen – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses im Bayerischen Landtag – über 230 Mio. Euro zur Unterstützung von Unternehmen und Selbstständigen im Freistaat zur Verfügung.

Anträge auf Härtefallhilfe können voraussichtlich ab Mai über Prüfende Dritte (z.B. Steuerberater) elektronisch gestellt werden. Zuständige Bewilligungsstelle ist – wie schon bei der Überbrückungshilfe – die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Eine Härtefallkommission aus Vertretern der Wirtschaft (HWK, IHK, vbw) und unter Vorsitz des Wirtschaftsministeriums entscheidet über die Einzelfallförderungen. Erstattet werden je nach Umsatzrückgang die betrieblichen Fixkosten. Es werden maximal 100.000 Euro je Härtefall erstattet.

Härtefallhilfe kann nur beantragen, wer sich wegen der Corona-Pandemie in wirtschaftlicher Existenzgefährdung befindet und von den bestehenden staatlichen Förderprogrammen nicht erfasst ist. So sind beispielsweise Unternehmen, die Überbrückungshilfe erhalten haben oder dafür antragsberechtigt sind, von der Härtefallhilfe ausgenommen.

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