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Altpapiertonne - Die bequeme Entsorgung im Holsystem
Termine
- zum Abfuhrkalender
Was ist zu beachten?
- Auf jedem bewohnten Grundstück muss mindestens eine Altpapiertonne vorhanden sein.
- Zusätzliche Gebühren für die Altpapiertonne fallen nicht an. Allerdings muss das Behältnis selbst erworben werden.
- Folgende Größen sind nach der Satzung zugelassen:
120 l | oder | 240 l | Altpapier bei | 50 l | Restmüll |
120 l | oder | 240 l | Altpapier bei | 60 l | Restmüll |
120 l | oder | 240 l | Altpapier bei | 80 l | Restmüll |
120 l | oder | 240 l | Altpapier bei | 120 l | Restmüll |
240 l | Altpapier bei | 240 l | Restmüll | ||
770 l | oder | 1.100 l | Altpapier bei | 770 l | Restmüll |
1.100 l | Altpapier bei | 1.100 l | Restmüll |
Innerhalb der zugelassenen Behälterkombinationen können Sie die Größe Ihrer Altpapiertonne selbst wählen.
Wer muss die Tonnen anmelden?
- Nur der Grundstückseigentümer kann die Altpapiertonne anmelden. Als Mieter müssen Sie sich also an den Eigentümer wenden.
- Die Anmeldung erfolgt zusammen mit der Restmülltonne. Umstellungen sind jeweils zum Ende jeden Monats möglich.
- Der Grundstücks-Eigentümer erhält nach der Anmeldung einen Abfall-Gebührenbescheid und die Gebührenkontrollmarken, die bis zu einer Ab- oder Ummeldung dauerhaft gültig sind. Diese Kontrollmarken sind deutlich sichtbar am Abfallbehälter anzubringen.
Abmeldung von Altpapiertonnen
Zur Abmeldung sind die Dauer-Kontrollmarken (rechteckige Marke, mit Straßenbezeichnung) von den Abfallbehältern abzukratzen und unter Angabe des Abmeldegrundes an das Landratsamt, Amt für Abfallwirtschaft, zu schicken oder dort abzugeben (auch Markenreste).
Ummeldung von Altpapiertonnen
Bei Ummeldungen z. B. wegen Eigentümerwechsel oder Umzug (auch im selben Ort) bzw. beim Wechsel von Abfallbehältern sind ebenfalls die Dauer-Kontrollmarken (rechteckige Marke, mit Straßenbezeichnung) von den Abfallbehältern entfernen und unter Angabe des Änderungsgrundes an das Landratsamt, Amt für Abfallwirtschaft, zu schicken oder dort abzugeben (auch Markenreste). Die neuen Marken werden dann zusammen mit dem Änderungsbescheid an den Gebührenpflichtigen zurückgesandt bzw. sofort ausgehändigt.
Was darf in die Altpapiertonne?
Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Prospekte, loses Papier, Kuverts, Geschenkpapier, saubere Kartonagen (von der Zahnpastaschachtel bis zum Waschmittelkarton ohne Plastikteile), Wellpapier, Faltschachteln, Packpapier, Papiertüten, Computerpapiere, Einkaufszettel, Kassenbons
Wann wird entleert?
- Die Altpapiertonne wird 4-wöchig entleert. Beachten Sie den Abfuhrzeitraum bei der Gefäßwahl.
- Die Altpapiertonne muss am Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr an der Straße bereitgestellt werden.
- Eine Übersicht über die Abfuhrtage der einzelnen Gemeinden enthält der Abfuhrkalender, den Sie von uns kostenlos jährlich zugeschickt bekommen. Außerdem liegen diese Abfuhrkalender auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung für Sie bereit.
Weitere Informationen und Formblätter
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Abfallwirtschaftsbroschüre des Landkreises Amberg-Sulzbach
http://www.amberg-sulzbach.de/lra_online/formular/230201.pdf
- Antrag auf Bildung einer Entsorgungsgemeinschaft http://www.amberg-sulzbach.de/lra_online/formular_down....
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Abmeldung von Abfallbehältern (Mülltonnen)
http://www.amberg-sulzbach.de/lra_online/formular/230103.pdf
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Neuanmeldung von Abfallbehältern (Mülltonnen)
http://www.amberg-sulzbach.de/lra_online/formular/230101.pdf
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Ummeldung von Abfallbehältern (Mülltonnen)
http://www.amberg-sulzbach.de/lra_online/formular/230102.pdf
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SEPA-Lastschriftmandat
für Abfallbeseitigungsgebühren
http://www.amberg-sulzbach.de/lra_online/formular/210201.pdf
Amt für Abfallwirtschaft
Fax: | 09621/37605-315 |
eMail: | abfallwirtschaft@amberg-sulzbach.de |
Url: | www.amberg-sulzbach.de/abfallwirtschaft/ |
08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.