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Tierschutz

Allgemeines

Schon lange vor der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz war durch das Tierschutzgesetz im Prinzip jedes Tier geschützt. Einschränkungen und Ausnahmen gibt es aber, wie überall im Leben, so auch beim Schutz der Tiere. Die Angelegenheiten des Tierschutzes werden aufgrund von vielfältigen Interessenskonflikten sehr emotional, teilweise extrem, aber auch nuancenreich diskutiert. Es stehen sich unter Umständen Tierschützer auf der einen Seite und Tierhalter auf der anderen mit häufig nicht vereinbaren Forderungen gegenüber.

  • Tierversuche, Forschung, Hochschule
  • Landwirtschaft, Gewerbe, Industrie
  • Tierschutz, Tierschützer, Tiere
  • Sport, Hobby, Freizeit

Im Einzelnen gibt es die so genannten Wildtiere, die in ihrer mehr oder weniger natürlichen Umgebung scheinbar sich selbst überlassen werden. Doch ist auch diese "unberührte Natur" durch Eigentums-, Naturschutz-, Artenschutz-, Umweltschutz- und Jagdrechte bereits streng geregelt. Sobald der Mensch beginnt, hier - egal ob zufällig oder gezielt - einzugreifen, sind auch die wechselseitigen Belange des Tierschutzes zu beachten, da die einzelnen Rechtsbereiche gegenseitige Einschränkungen und Ausnahmen verursachen. So wird z.B. das Jagdrecht zwar in Bezug auf das Tierschutzrecht und die anderen Rechtsbereiche eingeschränkt, aber im umgekehrten Fall werden auch das Tierschutzrecht (und andere Rechtsbereiche) durch das Jagdrecht eingeschränkt.

Bei den Haustieren ist diese Situation ähnlich, obwohl der Tierschutz hier einen wesentlich höheren Rang einnimmt, da die Haustiere ständig in der Obhut des Menschen gehalten werden. Trotzdem schränken auch hier andere Rechtsbereiche das Tierschutzrecht unter Umständen stark ein, ebenso wie auch andere Rechtsbereiche durch das Tierschutzrecht eingeschränkt werden. Herausragend ist bei den Haustieren das Eigentumsrecht zu nennen, welches den Eigentümer eines Tieres nicht berechtigt, ein Tier unter tierschutzwidrigen Verhältnissen zu halten, welches aber auch einem Tierschützer verbietet, ein tierschutzwidrig gehaltenes Tier wegzunehmen. Sehr unterschiedlichen Zielsetzungen sind die Haustiere auch in Bezug auf ihre Nutzungsrichtungen unterworfen. Bei den Heimtieren ist zumeist ein gänzlich anderer Haltungsstandard gegeben, welcher aber nicht zwangsläufig immer auch ein Optimum im Tierschutz widerspiegelt, wogegen sich der Bereich der Nutztierhaltung oftmals tierschutzrechtlich in einem Level der Minimalforderungen bewegt.

Ein sehr heikles Thema sind in diesem Zusammenhang die Versuchstiere. Tierversuche sind verpflichtend gesetzlich vorgeschrieben, ebenso streng geregelt wird der Umfang und die Durchführung derselben. Trotzdem erhitzen sich die Gemüter immer wieder aufs Neue in Diskussionen über Sinn, Zweck und Übertragbarkeit der Ergebnisse auf den Menschen.

Gesetzliche Grundlagen

Das Tierschutzgesetz befasst sich in seinen einzelnen Abschnitten bereits mit den unterschiedlichsten Aspekten des Tierschutzes.

Aufgrund eines besonderen Bedarfs werden einige Bereiche in speziellen Verordnungen, Leitlinien, Gutachten und Empfehlungen geregelt.

Spezielle Verordnungen im Tierschutzrecht

Leitlinien und Gutachten (Beispiele)

  • Leitlinien Tierschutz im Pferdesport
  • Leitlinien für eine tierschutzgerechte Haltung von Wild in Gehegen
  • Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen
  • Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln, außer Kiwis
  • Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen
  • Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien
  • Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien
  • Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln
  • Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren
  • Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Zierfischen

Richtlinien und Empfehlungen (Beispiele)

  • Richtlinie 86/609/EWG des Rates vom 24.11.1986 zur Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere
  • Richtlinie 91/628/EWG des Rates vom 19.11.1991 über den Schutz von Tieren beim Transport
  • Richtlinie 91/629/EWG des Rates vom 19.11.1991 über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern
  • Richtlinie 91/630/EWG des Rates vom 19.11.1991 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen
  • Richtlinie 93/119/EWG des Rates vom 22.12.1993 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung
  • Richtlinie 98/058/EWG des Rates vom 20.07.1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere
  • Richtlinie 99/074/EWG des Rates vom 19.07.1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen
  • Empfehlungen zum Halten von Schweinen
  • Empfehlungen zum Halten von Rindern mit besonderen Bestimmungen für Kälber
  • Empfehlungen zum Halten von Ziegen
  • Empfehlungen zum Halten von Schafen
  • Empfehlungen in Bezug auf Haushühner
  • Empfehlungen zur Haltung von Straußenvögeln
  • Empfehlungen in Bezug auf Pelztiere
  • Empfehlungen in Bezug auf Hausgänse und ihre Kreuzungen

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