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Führerscheinumtausch

Sie sind im Besitz eines alten Führerscheins (grau, rosa oder DDR), der bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurde?

Bitte halten Sie sich an folgende Umtauschfristen:

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.01.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025


Sie sind im Besitz eines Kartenführerscheins, der ab 01.01.1999 bis einschließlich 18.01.2013 ausgestellt wurde? 

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Das Ausstellungsjahr der Führerscheinkarte finden Sie auf der Vorderseite unter Nr. 4a

Bitte halten Sie sich an folgende Umtauschfristen:

Ausstellungsjahr der Führerscheinkarte

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis (mit aktueller Wohnadressangabe) oder Reisepas
  • bisheriger Führerschein (grau/rosa/DDR) im Original
  • 1 biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • aktuelle Karteikartenabschrift (nur falls der Originalführerschein nicht durch das Landratsamt Amberg-Sulzbach ausgestellt wurde; erhältlich bei der ausstellenden Behörde)

Kosten

  • 30,40 Euro (inkl. Direktversand)

Beantragung einer Karteikartenabschrift

Bei diesem Formular können auswärtige Bürgerinnen und Bürger, deren Führerschein vom Landkreis Amberg-Sulzbach ausgestellt wurde, eine Karteikartenabschrift für Ihre aktuelle Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Bitte beachten Sie, dass es für die Stadt Amberg eine separate Führerscheinstelle gibt.


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