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Einsatzkräfte

Feuerwehren

  • Freiwillige Feuerwehren 
  • Werkfeuerwehren
  • Freiwillige Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund e.V. 
  • Bayerisches Rotes Kreuz 
  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft 
  • Freiwilliger Seenot-Dienst e.V.
  • Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. 
  • Luftrettungsstaffel Bayern e.V. 
  • Malteser-Hilfsdienst e.V.

Weiteres Potenzial

  • Bundesanstalt Technisches Hilfswerk 
  • Private Unternehmen 
  • Potenzial anderer Länder und des Bundes

Katastrophenhilfspflicht

Folgende Stellen sind gesetzlich verpflichtet, bei Katastrophen zu helfen:

nach Landesrecht

  • staatliche Behörden und Dienststellen
  • Gemeinden, Landkreise und Bezirke
  • sonstige unter staatlicher Aufsicht stehende Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Feuerwehren und freiwillige Hilfsorganisationen
  • Verbände der freien Wohlfahrtspflege
  • jede dazu verpflichtete Person

nach Bundesrecht unmittelbar

  • Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)

nach Bundesrecht im Rahmen der Amtshilfe

  • Bundeswehr
  • Bundespolizei
  • die Länder untereinander

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