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Restmülltonne

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Was ist zu beachten?

  • Für jedes bewohnte Grundstück muss zumindest eine Restmülltonne angemeldet werden.
    Ausnahme: Sie bilden mit Ihrem Nachbarn eine Entsorgungsgemeinschaft.
  • Die graue bzw. schwarze Restmülltonne gibt es in folgenden Größen:
    50 Liter, 60 Liter, 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter, 770 Liter, 1.100 Liter
  • Die Restmülltonne ist vom Eigentümer zu beschaffen.
    Wichtiger Hinweis: Alle angemeldeten Restmüllbehälter müsen den aktuell geltenden Vorschriften und Normen entsprechen (EN840-1 - EN840-4). Bitte beschaffen Sie sich die der EU-Richtlinie entsprechende Müllnormtonne. Sie hat Räder und erspart Ihnen und den Müllwerkern mühselige Schleppereien.
  • Sie haben die Wahl der Gefäßgröße.
  • Die zu zahlenden Abfallgebühren richtet sich nach der Größe der Restmülltonne. Die Gebühren finden Sie in unserer Gebührenübersicht.
  • Die Gebühr für die Abfallentsorgung unter Verwendung von amtlich gekennzeichneten Restmüllsäcken beträgt für jeden Sack 5,50 Euro. Die Verkaufsstellen von Restmüllsäcken finden Sie unter dem Punkt "Restmüllsäcke".
  • Die Behältergröße ist so zu wählen, dass der normalerweise 14-tägig anfallende Restmüll und das 4-wöchig anfallende Altpapier in den Abfallbehältern bei geschlossenem Deckel Platz hat. Sollte ausnahmsweise einmal mehr Restmüll anfallen, als in Ihre Restmülltonne passt, können Sie bei den nebenstehenden Verkaufsstellen Restmüllsäcke zum Stückpreis von 5,50 Euro kaufen, die Sie am Abfuhrtag einfach neben Ihrer Restmülltonne zur Abholung bereitstellen.
  • Falls die Gebührenmarken nicht mehr leserlich oder teilweise verlorengegangen sind, werden Ersatzmarken nach Rücksendung / Rückgabe der alten Marken bzw. Markenreste ausgehändigt.

Wer muss die Tonnen anmelden?

Nur der Grundstückseigentümer kann eine Restmülltonne anmelden. Als Mieter müssen Sie sich also an den Eigentümer wenden. Der Grundstücks-Eigentümer erhält nach der Anmeldung einen Abfall-Gebührenbescheid und die Gebührenkontrollmarken, die bis zu einer Ab- oder Ummeldung dauerhaft gültig sind. Diese Kontrollmarken sind deutlich sichtbar am Abfallbehälter anzubringen.

Und so geht’s:

  • Sie erledigen die Anmeldung persönlich am Landratsamt, Amt für Abfallwirtschaft oder
  • Sie melden die Restmülltonne schriftlich an. Entweder formlos oder per Antragsformular, das Sie bei Ihrer Gemeinde oder beim Landratsamt erhalten.
  • Für Um- und Abmeldungen gilt dasselbe.

Abmeldung von Restmülltonnen

Zur Abmeldung sind die Dauer-Kontrollmarken (rechteckige Marke, mit Straßenbezeichnung) von den Abfallbehältern abzukratzen und unter Angabe des Abmeldegrundes an das Landratsamt, Amt für Abfallwirtschaft, zu schicken oder dort abzugeben (auch Markenreste).

Ummeldung von Restmülltonnen

Bei Ummeldungen z. B. wegen Eigentümerwechsel oder Umzug (auch im selben Ort) bzw. beim Wechsel von Abfallbehältern sind ebenfalls die Dauer-Kontrollmarken (rechteckige Marke, mit Straßenbezeichnung) von den Abfallbehältern zu entfernen und unter Angabe des Änderungsgrundes an das Landratsamt, Amt für Abfallwirtschaft, zu schicken oder dort abzugeben (auch Markenreste). Die neuen Marken werden dann zusammen mit dem Änderungsbescheid an den Gebührenpflichtigen zurückgesandt bzw. sofort ausgehändigt.

Wann wird die Restmülltonne geleert?

  • Die Restmülltonne muss am Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr an der Straße bereitgestellt werden.
  • Unsere Abfallbroschüre mit allen Abfuhrterminen des folgenden Jahres erhalten Sie kostenlos jährlich im Dezemberg per Postwurfsendung.

Was darf in die Restmülltonne?

Die Restmülltonne ist ausschließlich für Abfälle bestimmt, die nicht verwertbar sind, z. B.: Windeln, Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen, Tapetenreste, eingetrocknete Farb-, Lack- und Kleberreste, Glühbirnen, Straßenkehricht, Musik-, Videokassetten, Gummi, Asche u. a.

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