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Entsorgungsgemeinschaft

Bares Geld können Sie sparen, wenn Sie eine sogenannte "Entsorgungsgemeinschaft" mit Ihrem Nachbarn bilden. Dann nutzen Sie gemeinsam jeweils die Restmüll- und Altpapiertonne und zahlen nur einmal die entsprechende Abfallgebühr.

Was ist zu beachten?

  • Entsorgungsgemeinschaften sind nur mit dem unmittelbaren Nachbargrundstück oder für mehrere Haushalte und/oder Einrichtungen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten (z. B. Gewebebetriebe o. ä.) auf einem Grundstück möglich .
  • Die Größe der Restmülltonne ist von der Anzahl der auf den beiden Grundstücken insgesamt gemeldeten Personen abhängig. 10 Liter pro Person sind als Mindestbehältnisvolumen vorgegeben, d. h. höchstens bis zu 6 Personen können gemeinsam eine 60-Liter-Restmülltonne nutzen.
  • Eine Entsorgungsgemeinschaft muss beim Landratsamt schriftlich beantragt werden.

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