Wohngeld
Das Wohngeld hilft Mietern und Inhabern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen die Wohnkosten zu tragen.
Wohngeld können Sie erhalten
- Als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung.
- Als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Folgende Faktoren sind maßgebend dafür, ob Sie zum Bezug von Wohngeld berechtigt sind
- Die Höhe des Familieneinkommens
- Die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Darlehensbelastung und Betriebskosten.
- Die Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), bei denen Kosten der Unterkunft berücksich-tigt wurden, sind vom Wohngeld ausgeschlossen.
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung, bei der Wohngeldstelle des Landratsamtes oder Sie verwenden die Online-Formulare.