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Fachstelle (FQA)

Aufgabe der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung und Aufsicht- (FQA) nach dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) ist es darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse der alten, behinderten und pflegebedürftigen Menschen erkannt, beachtet und geschützt werden. Die FQA hat die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege in den stationären Einrichtung sicherzustellen.

Die FQA hat Beratungs- und Informationsaufgaben gegenüber den Heimbewohnern, den Einrichtungen bzw. deren Trägern und der Öffentlichkeit. Das gilt gleichermaßen für die Gründung einer Einrichtung als auch für die Durchführung des Heimbetriebes. Dementsprechend obliegen der FQA Überwachungs- und Kontrollfunktionen.

Auch wirkt die FQA an der fachlichen Weiterentwicklung der Alten- und Behindertenhilfe mit. Die gesamte Zuständigkeit für die Durchführung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes obliegt den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte). Die hilfebedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger können sich somit vor Ort rasch und unbürokratisch an kompetente Ansprechpartner wenden und ihre Sorgen vortragen.

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