Beratungsstelle zur Pflege
Der Bezirk Oberpfalz unterstützt pflegebedürftige, meist ältere Menschen, die in Heimen (stationäre Hilfen) leben.
Ein Anspruch auf Sozialhilfe kann entstehen, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um einen vollstätionären Platz im Pflegeheim selbst zu finanzieren.
Darüber hinaus is der Bezirk auch zuständig fürLeistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege. Wenn für den pflegebedürftigen Menschen die Versorgung zu Hause ausreicht, soll so das Verbleiben in der häuslichen Umgebung unterstützt werden.
Der Bezirk Oberpfalz finanziert die Maßnahmen, soweit die erforderliche Hilfe nicht von vorrangigen Leistungsträgern (z. B. Kranken- und Rentenversicherung, Pflegekasse) erbracht wird und wenn dem behinderten Menschen die Aufbringung der notwendigen Mittel aus seinem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist.
Beratungsstelle des Bezirks Oberpfalz
Die Mitarbeiter der Beratungsstelle bieten eine individuelle und vertrauliche Beratung zu
- Allgemeinen Informationen und Erstberatungen
- Antragsstellung
- Fragen zur Unterhaltspflicht
Die Ansprechpartner und weitere Informationen finden Sie im Flyer, der zum Download zur Verfügung steht.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten.