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Beratung von Betreuern und Bevollmächtigten

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Betreuungsperson sind vielfältig und je nach zugewiesenem Aufgabenkreis und den Problemen der betreuten Person unterschiedlich und auch verschieden schwierig. Deshalb ist es unsere gesetzlich festgelegte Pflicht und auch unser Anliegen, den Betreuungspersonen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und diese bei auftretenden Problemen zu unterstützen. Gleiches gilt selbstverständlich auch für Personen, die im Rahmen einer Vorsorgevollmacht für einen anderen tätig werden.

Hilfe beim Erstellen von Vollmachten

Sollten Sie beabsichtigen, einen Anderen mittels einer Vorsorgevollmacht zu Ihrem rechtlichen Vertreter zu bestimmen, können Sie sich im Vorfeld bei uns beraten lassen. Wir sind Ihnen selbstverständlich beim Erstellen solcher Vollmachten behilflich und kommen auch gerne zu Ihnen nach Hause, wenn es Ihnen nicht möglich ist, zu uns zu kommen.

Beglaubigung von Vollmachten

Zur Erleichterung des täglichen Rechtsverkehrs mittels Vollmachten, insbesondere gegenüber Banken und Sparkassen, gibt es die Möglichkeit, bei den Betreuungsbehörden die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten vornehmen zu lassen. Fast alle Banken, die nicht beglaubigte Vorsorgevollmachten meist nicht anerkennen, lassen so beglaubigte Vollmachten inzwischen gelten. Lediglich im Grundstücksverkehr ist dies weiterhin umstritten, hier empfiehlt sich nach wie vor eine notarielle Vorsorgevollmacht. Die Beglaubigung bei der Behörde ist mit Kosten in Höhe von 10,00 EUR verbunden und somit deutlich günstiger als eine notarielle Vollmacht.

Aufklärungsveranstaltungen

Wir bieten auch die Möglichkeit für interessierte Einrichtungen, z.B. Seniorenheime, Altenclubs oder sonstige soziale und kirchliche Institutionen im Rahmen eines kurzen Vortrags, mit anschließender Diskussion, Aufklärungsveranstaltungen zum Thema Vorsorgevollmachten und gesetzliche Betreuungen durchzuführen. Hierbei versuchen wir-  im Rahmen unserer Möglichkeiten - auf Ihre speziellen Terminwünsche einzugehen. Um eine entsprechende frühzeitige Terminabsprache wird gebeten.

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