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Kindertagesstätte

Aufgabengebiet

  • Aufsicht über die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, d. h. Kinderkrippen, Kindergärten, Horte u. ä. im Landkreis
  • Beratung des pädagogischen Personals und der Träger der Kindertageseinrichtungen in Fragen der Kinderbetreuung, etwa 
    • zu den gesetzlichen Grundlagen 
    • zu pädagogischen Inhalten 
    • zum Schutz der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen 
    • bei Auftreten von Konflikten 
  • turnusmäßige Begehung der einzelnen Einrichtungen im Landkreis 
  • Organisation von Fortbildungsveranstaltungen 
  • Beratung der Träger bei Baumaßnahmen, bei Änderung des Betreuungsangebotes und Information der Träger über rechtliche Vorgaben und finanzielle Fördermöglichkeiten.

Jede Einrichtung, die mehr als 10 Stunden pro Woche geöffnet hat oder wenn das einzelne Kind die Einrichtung mehr als 5 Stunden pro Woche besucht, benötigt eine Betriebserlaubnis. Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis ist grundsätzlich bei dem Jugendamt einzureichen, in dessen Bereich die Einrichtung liegt. Die Betriebserlaubnis löst das Anrecht auf staatliche Baukostenzuschüsse für die zuständigen Gemeinden und auf staatliche und gemeindliche kindbezogene Förderung für die Betriebsträger von Kindergärten aus. In den Fällen, in denen die Einrichtung keiner Betriebserlaubnis bedarf, ist die Regierung zuständig.

Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr können Kindergärten besuchen, unter 2 Jahren bietet sich die Möglichkeit einer Pflegestelle bzw. Kinderkrippe. Kindertageseinrichtungen werden vielfach vor Ort in den Gemeinden angeboten, die Sie aus folgender Liste entnehmen können:

Die Einrichtungen erheben Teilnahmebeträge. Liegt das Einkommen von Eltern und Kindern unter bestimmten Grenzen, so können die Teilnahmebeträge bzw. Kosten der Tagespflege ganz oder teilweise auf Antrag von Landkreis Amberg-Sulzbach übernommen werden.

Kinderbetreuungsplatzbörse im Landkreis

Kinder brauchen andere Kinder. Und Eltern brauchen die Möglichkeit, Familie und Beruf möglichst problemlos miteinander zu vereinbaren. Für eine familienfreundliche Infrastruktur wird im Landkreis Amberg-Sulzbach eine Menge getan.

Es gibt ein tragfähiges Netz an Kinderbetreuungseinrichtungen und -angeboten für unterschiedliche Bedürfnisse. Dazu gehören Krippe, Kindergarten, Hort, aber auch Betreuung nach der Schule und Kindertagespflege.

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