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Beurkundungen

Was kann man beim Jugendamt beurkunden lassen?

Beurkundung der Geburt

Am Standesamt des Geburtsortes muss die Geburt des Kindes innerhalb von einer Woche beurkundet werden. Bei einer Geburt im Krankenhaus kontaktieren die dortigen Mitarbeiter das Standesamt, in allen anderen Fällen können die Hebammen sowie die Haus- oder Notärzte die Geburtsanzeige erstellen, die am Standesamt vorgelegt werden muss. Ist die Mutter bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet, erhält sie das alleinige Sorgerecht. Übereinstimmende Sorgeerklärungen von nicht miteinander verheirateten Eltern können beim Jugendamt beurkundet werden, sodass sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben dürfen.

Vaterschaft

Rechtlich ist der Vater eines Kindes der Mann,

  1. der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist,
  2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
  3. dessen Vaterschaft durch ein gerichtliches Verfahren festgestellt ist.

Die Anerkennung der Vaterschaft muss beurkundet werden. Dies kann - auch schon vor der Geburt des Kindes - kostenpflichtig vor einem Notar oder kostenfrei vor jedem Standesamt, Jugendamt oder Amtsgericht erfolgen. Sie müssen keine örtliche Zuständigkeit beachten.

Die Mutter muss der Anerkennung der Vaterschaft zustimmen. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden.

Kindesunterhalt

Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt "Unterhaltsangelegenheiten".

Sorgeerklärung

Ist die Mutter bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet, hat sie das alleinige Sorgerecht für das Kind.

Nach Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen durch Mutter und Vater können nicht miteinander verheiratete Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Sei müssen dann wichtige Entscheidungen, z. B. Umzug des Kindes, Wahl der Schule usw. gemeinsam treffen.

Eine Sorgeerklärung kann beim Jugendamt nur abgegeben werden, wenn über das Sorgerecht noch kein Gericht entschieden hat. Sie ist auch schon vor Geburt des Kindes möglich. Ein Widerruf einer Sorgeerklärung ist nicht möglich! Ist ein Elternteil mit der gemeinsamen Sorge nicht einverstanden, muss er beim Familiengericht die alleinige Sorge beantragen.

Wir führen ein Register über alle Sorgeerklärungen für im Landkreis geborene nichteheliche Kinder. Eine Auskunft aus diesem Register (sog. Negativbescheinigung) kann ein Elternteil beim Jugendamt seines Wohnortes beantragen.

Bitte vereinbaren Sie für die Beurkundungen einen Termin! Bei der Terminvereinbarung wird Ihnen auch mitgeteilt, welche Unterlagen benötigt werden.

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