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Erziehungsberatungsstelle

Eltern, in bestimmten Fällen auch andere Personensorgeberechtigte, haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn ohne sie eine gedeihliche Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen in einem Maße gefährdet wäre, dass körperliche, geistige, soziale oder seelische Beeinträchtigungen des jungen Menschen befürchtet werden müssen. Dabei muss nicht unbedingt ein schuldhaftes Versagen der Erziehungspersonen vorliegen. Oft sind es die Lebensbedingungen der Familie (wie Arbeitslosigkeit, Armut) oder auch belastende Lebensereignisse (wie Trennung, Krankheit), die den Bedarf begründen.

Erziehungsberatungsstelle

Kinder und Jugendliche, deren Eltern oder andere Erziehungsberechtigte können sich direkt an eine Erziehungsberatungsstelle wenden, um individuelle und familienbezogene Probleme klären und bewältigen zu können.

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