Umsetzung
Geplantes Vorgehen
- Abschließen der Vereinbarungen zwischen Kreisjugendamt und Vereinen
- Formblatt zur Bestätigung der ehrenamtlichen Mitarbeit (auszustellen vom Vereinsvorstand) zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt:
eF ist kostenfrei - Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses der Ehrenamtlichen durch den Ehrenamtlichen selbst oder gesammelt durch den Verein
- Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis durch Vorstand oder Gemeinde
- Wenn Einsichtnahme durch Gemeinde erfolgt:
- Ausstellen des Formblattes des nichtvorliegenden Tätigkeitsausschlusses
- Wenn Einsichtnahme durch Vorstand erfolgt:
- Umstand und Datum der Einsichtnahme speichern
- Ausstellungsdatum des Führungszeugnisses speichern
- Datum der Wiedervorlage (nach spätestens 5 Jahren) speichern
- Bei einschlägigen Vorstrafen: ehrenamtlicher Mitarbeiter darf nicht in der Kinder- und Jugendarbeit beschäftigt werden
- Wiedervorlage und Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses nach 5 Jahren