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Inhalt

Umsetzung

Geplantes Vorgehen

  1. Abschließen der Vereinbarungen zwischen Kreisjugendamt und Vereinen
  2. Formblatt zur Bestätigung der ehrenamtlichen Mitarbeit (auszustellen vom Vereinsvorstand) zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt:
    eF ist kostenfrei
  3. Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses der Ehrenamtlichen durch den Ehrenamtlichen selbst oder gesammelt durch den Verein
  4. Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis durch Vorstand oder Gemeinde
  5. Wenn Einsichtnahme durch Gemeinde erfolgt:
    • Ausstellen des Formblattes des nichtvorliegenden Tätigkeitsausschlusses
  6. Wenn Einsichtnahme durch Vorstand erfolgt:
    • Umstand und Datum der Einsichtnahme speichern
    • Ausstellungsdatum des Führungszeugnisses speichern
    • Datum der Wiedervorlage (nach spätestens 5 Jahren) speichern
  7. Bei einschlägigen Vorstrafen: ehrenamtlicher Mitarbeiter darf nicht in der Kinder- und Jugendarbeit beschäftigt werden
  8. Wiedervorlage und Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses nach 5 Jahren

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