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Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Blaue Ehrenamtskarte

Allgemeine Voraussetzungen

  • Der Wohnort muss im Landkreis Amberg-Sulzbach sein.

Persönliche Voraussetzungen

Ein freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
  • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
    • Inhaber einer Juleica
    • aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
    • aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich.

Voraussetzungen für die Goldene Ehrenamtskarte

Eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten Personen,

  • die den Wohnort im Landkreis Amberg-Sulzbach haben.
  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG)
  • Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindesten 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren

 

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