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11.04.2022

Stellungnahme Bayerischer Landkreistag

Kompromiss von Bund und Ländern zur Änderung der Unterbringung und Registrierung ukrainischer Geflüchteter nicht praxisgerecht

München. Laut dem Kompromiss zwischen Bund und Ländern vom 7.4.2022 werden ukrainische Flüchtlinge künftig nach den Regeln der Sozialgesetzbücher behandelt. Zeitgleich ist die Umstellung auf die neue Software „FREE“ geplant. „Der gefundene Kompromiss wird weder den Bedürfnissen der geflüchteten Menschen noch den finanziellen Belastungen für die Landkreise gerecht. Zudem führen beide Maßnahmen zu einem enormen unnötigen bürokratischen Aufwand!“, darauf hat der Erste Vizepräsident des Bayerischen Landkreistags und Landrat von Fürstenfeldbruck, Thomas Karmasin, heute hingewiesen.

„Bisher sind die Landratsämter für die Unterbringung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge zuständig. Wir haben Unterkünfte angemietet und allen schnellstmöglich ein Dach über dem Kopf besorgt. Künftig sind wir dafür nicht mehr verantwortlich – mit dem Wechsel in das SGB II und SGB XII endet die Unterbringungspflicht der Landkreise und die Geflüchteten müssen aus den Unterkünften ausziehen. Wenn diese Menschen dann vorhersehbar keine Wohnung finden, sind sie „obdachlos“ und müssten streng genommen von den Gemeinden in eigener Verantwortung untergebracht werden. Das will niemand!“, so Karmasin. Sollen sie dennoch in den von den Landkreisen bereitgestellten Unterkünften wohnen bleiben, müssen den Landkreisen aber die Kosten der Unterkunft auch vollständig vom Staat erstattet werden.

Auch die angekündigte Umstellung auf die neue Fachanwendung zur Registerführung, Erfassung und Erstverteilung „FREE“ sorgt für gewaltigen Ärger innerhalb der bayerischen Landkreise. „Es ist eine Binsenweisheit“, sagt Karmasin, „dass man nicht mitten im Katastrophenfall die Software wechselt.“ Es mag ja gute Gründe für und fachliche Verbesserungen durch „FREE“ geben, aber der Einführungszeitpunkt ist der denkbar ungünstigste. „Wir haben alle Hände voll zu tun, um die Geflüchteten schnellstmöglich zu registrieren, damit sie die ihnen zustehenden Leistungen bekommen können. In dieser hoch belasteten Phase eine neue Software einzuspielen, stellt die Praxisferne der Entscheidungen aus Berlin unter Beweis. Jeder weiß, welche Herausforderungen eine Softwareumstellung und ein Datentransfer schon zu normalen Zeiten üblicherweise mit sich bringen. Und nun sollen sich unsere Ämter gerade jetzt auch noch damit rumschlagen müssen“, bringt Karmasin die Stimmung unter den bayerischen Landrätinnen und Landräten auf den Punkt.

Text: Pressemitteilung Bayerischer Landkreistag

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