Staatsangehörigkeit; Beantragung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Kurzbeschreibung
Deutsche Staatsangehörige, die sich in einem anderen Staat einbürgern, verlieren im Regelfall ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Mit einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit können sie auch Deutsche bleiben.
Beschreibung
Wer als Deutscher auf Antrag eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit.
Wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen und die deutsche Staatsangehörigkeit "beibehalten" möchten, müssen Sie eine "Beibehaltungsgenehmigung" bei der zuständigen Behörde beantragen. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie eine Urkunde über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsurkunde).
Seit dem 28.08.2007 verlieren Deutsche, die die Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union oder der Schweiz erwerben, ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr. Sie benötigen daher keine Beibehaltungsgenehmigung.
Voraussetzungen
Die Beibehaltungsgenehmigung kann erteilt werden, wenn im Rahmen einer Ermessensabwägung festgestellt wird, dass die persönlichen Gründe und Interessen des Antragstellers das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Mehrstaatigkeit überwiegen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist mit Nachweisen und Begründung bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu stellen.
Die Beibehaltungsgenehmigung wird nach Prüfung der Voraussetzungen ausgestellt und im Regelfall durch die Behörde ausgehändigt.
Hinweise
- Die Beibehaltungsgenehmigung wird erst wirksam, wenn Ihnen die Urkunde tatsächlich ausgehändigt wurde. Die Ausstellung der Urkunde bzw. die Nachricht, dass die Urkunde unterwegs ist, reicht nicht aus. Sofern Sie eine Person für dieses Verfahren bevollmächtigt haben, wird die Urkunde mit der Aushändigung/Zustellung an diese Person wirksam.
- Wenn die fremde Staatsangehörigkeit erworben wird, bevor Sie oder Ihr(e) Bevollmächtigter/Bevollmächtigte die Urkunde "in der Hand halten", verlieren Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Es empfiehlt sich daher, die Einbürgerung in einem anderen Staat erst zu beantragen, wenn Ihnen die Beibehaltungsgenehmigung bereits ausgehändigt wurde.
- Sollte sich Ihre Einbürgerung im anderen Staat verzögern, müssen Sie rechtzeitig (ca. sechs Monate vor Ablauf) eine neue Beibehaltungsgenehmigung (sogenannte "Anschlussurkunde") beantragen, um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu vermeiden.
Die erteilte Beibehaltungsgenehmigung dient auch nach Ablauf der Gültigkeit als Nachweis, dass die deutsche Staatsangehörigkeit trotz Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit nicht verloren ging. Sie sollten daher die Beibehaltungsurkunde zusammen mit der Einbürgerungsurkunde des anderen Staates dauerhaft und sicher verwahren. Diese Nachweise können auch für künftige Generationen (z. B. für Ihre Kinder/Enkelkinder) eine wertvolle Hilfe sein, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit bewiesen werden muss.
Fristen
Die Beibehaltungsgenehmigung muss vor Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit ausgehändigt sein und am Tag des Erwerbs der fremden Staatsangehörigkeit noch gültig sein. Andernfalls verhindert sie nicht den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
Die Beibehaltungsgenehmigung ist maximal 2 Jahre gültig.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann mehrere Monate betragen. Sie wird maßgeblich davon beeinflusst, in wieweit Sie die Staatsangehörigkeitsbehörde im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht unterstützen und von der Kooperation ausländischer Stellen, auf deren Bearbeitungszeit keine Einflussmöglichkeit besteht.
Kosten
Die Gebühr für die Beibehaltungsurkunde beträgt 255 EUR.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 05.01.2024