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Mietangebote Asyl

Anerkannte Asylsuchende und Flüchtlinge benötigen dringend Wohnungen. Nachdem dieser Personenkreis den Anerkennungsbescheid erhalten hat, müssen sie baldmöglichst aus den staatlichen Unterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte oder dezentrale Unterkünfte) ausziehen. Das Sachgebiet „Soziale Angelegenheiten“ beim Landratsamt Amberg-Sulzbach hilft zusammen mit der Asylsozialberatung der Diakonie Sulzbach-Rosenberg und den ehrenamtlichen Helferkreisen vor Ort bei der Wohnungsvermittlung und braucht dazu dringend Mietangebote.

Hier erhalten Sie Informationen, zu den Rahmenbedingen für die Vermietung und Sie finden ein Formblatt zur Einstellung Ihres Mietangebotes. Das Angebot von Wohnungen in unseren Städten und Gemeinden ist ein wichtiger Baustein zur Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen. Helfen Sie durch Ihr Mietangebot mit, diese Integration zu ermöglichen. Für Fragen rund um das Thema "Anerkannte als Mieter" können Sie sich gerne an den Ansprechpartner wenden.

Nachfolgende Ausführungen gelten nur im Gebiet des Landkreises Amberg-Sulzbach.

Bei Mietobjekten in der Stadt Amberg oder in einem anderen Landkreis oder kreisfreien Städten sind die dortigen Träger zu kontaktieren.

Sollten Sie in Betracht ziehen Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge zu vermieten, ist es wichtig, dass die möglichen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Unterkunftskosten und Heizung vom Jobcenter AM-AS prüfen lassen.

Die Angemessenheit ist abhängig von der Personenzahl, der Gesamtfläche, des Heizenergieträgers und der Region. Die im Landkreis Amberg-Sulzbach geltenden angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft finden Sie unter Dokumente auf der rechten Seite. Die entsprechenden Beträge beinhalten den Mietzins (Kaltmiete) einschließlich der Betriebskosten ohne die Kosten der Zentral-/Fernheizung und Warmwasser (= sog. Bruttokaltmiete) für die Zeit ab 01.03.2016.

Um die Angemessenheit prüfen zu können verwenden Sie bitte das entsprechende Formular.

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