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Lebensmittelüberwachung; Durchführung von Kontrollen im Einzel- und Großhandel und Gaststätten

Einzelhandelsgeschäfte, Supermärkte, Gaststätten, Kantinen etc. werden regelmäßig von der Lebensmittelüberwachung auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Im Rahmen dieser Kontrollen werden auch Warenproben gezogen und untersucht.



Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 23.02.2024

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