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Blauzungenkrankheit

Allgemeines zur Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit (engl. Bluetongue) ist eine nicht ansteckende, von Insekten übertragene Infektionskrankheit, an der vor allem Schafe erkranken. Die Krankheit wird durch ein Orbivirus hervorgerufen, welches in 24 verschiedenen Serotypen vorkommt. In Deutschland wurde seit August 2006 nur der Serotyp 8 nachgewiesen.

Welche Tiere sind betroffen?

Säugetier-Wirte des Blauzungen-Virus sind unter anderem Schafe, Rinder und Ziegen. Klinische Symptome zeigen aber vor allem die Schafe. Auch bei amerikanischen Wildwiederkäuern wurden Fälle von Blauzungenkrankheit beschrieben. Über die Anfälligkeit europäischer Wildwiederkäuer (Reh, Rothirsch u.a.) ist aber bisher kaum etwas bekannt.

Ist die Krankheit für den Menschen gefährlich?

Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken konsumiert werden.

Wie wird die Blauzungenkrankheit übertragen?

Blutsaugende Insekten nehmen das Virus bei einer Blutmahlzeit auf. Nach einer Entwicklung im Insekt kann das Virus nach etwa einer Woche bei einer weiteren Blutmahlzeit auf einen anderen Säugetierwirt übertragen werden. Die natürlichen Überträger des Blauzungen-Virus sind kleine, 1–3 mm lange Mücken der Gattung Culicoides. Die Culicoides-Mücken sind hauptsächlich zwischen Abend- und Morgendämmerung aktiv und fallen vor allem Tiere im offenen Gelände an.

Die meisten Culicoides-Arten benötigen für ihre Fortpflanzung Wasser. Culicoides-Weibchen legen ihre Eier bevorzugt in nassen, mit organischen Stoffen angereicherten Boden oder Schlamm, wo sich auch die Larven entwickeln. Die Zahl, in der die Culicoides-Mücken auftreten, hängt stark von der jahreszeitlichen Durchschnittstemperatur ab. Die Mücken brauchen für ihre Entwicklung längere Wärmeperioden. Culicoides-Mücken leben 10–20 Tage. Temperaturen unter 12°C reduzieren ihre Aktivität beträchtlich. Sie können jedoch sehr leicht durch den Wind verfrachtet werden. 

In den Säugetier-Wirten kann sich das Blauzungen-Virus vermehren und ist oft über Monate im Blut nachweisbar. Infizierte Rinder erkranken in der Regel klinisch unauffällig – tun sie es trotzdem, dann ähneln die Symptome denen einer Rindergrippe. Im Vordergrund stehen dabei eine Entzündung der Lidbindehaut, Erosionen (Schleimhautschäden) in der Maulhöhle und am Flotzmaul, Rötungen der Nasenöffnungen, an den Zitzen, am Euterspiegel sowie am Kronsaum der Klauen. Darüber hinaus treten Lungensymptome und erhöhte Temperatur auf. Da die Maul- und Klauenseuche ähnliche Symptome aufweist, muss der Klinik der Blauzungenkrankheit besondere Augenmerk geschenkt werden. Die Bedeutung der Rinder liegt in ihrer Funktion als wichtigstes Reservoir für das Blauzungen-Virus. Da sie meist nicht krank werden, bleibt eine Infektion oft unbemerkt.

Wie erkennt man die Krankheit?

In der Regel werden nur Schafe und (amerikanische) Wildwiederkäuer krank. Bei Rindern und Ziegen verläuft die Infektion häufig ohne typische Krankheitszeichen.
7–8 Tage nach der Infektion zeigen sich bei Schafen die ersten Anzeichen einer akuten Erkrankung: erhöhte Körpertemperatur, Apathie, und Absonderung von der Herde. Kurz nach dem Anstieg der Körpertemperatur erscheinen die Mundschleimhäute gerötet und schwellen an.

Schafe zeigen insbesondere Ödeme im Kopfbereich, speicheln deshalb sehr stark und haben Schaum vor dem Maul. Die Zunge schwillt an und wird blau (Blauzungenkrankheit) und kann sogar manchmal aus dem Maul hängen. Des Weiteren können Erosionen an den Nasenöffnungen mit eitrig-serösem Nasenausfluss vorkommen. Schmerzhafte Rötungen des Klauenkronsaums führen zu Lahmheiten bei den Tieren. Tragende Schafe abortieren nicht selten. Erkrankte Schafe können 8–10 Tage nach der Infektion sterben. Diejenigen, die überleben, erholen sich erst nach geraumer Zeit.

Bei Rindern können ebenfalls Hautrötungen und Erosionen an Euterspiegel, den Zitzen und am Flotzmaul auftreten, die mit Lungensymptomen und einer Lidbindehautentzündung vergesellschaftete sind.

Die bekannten klinischen Symptome der Blauzungenkrankheit passen auch zu vielen anderen, hochansteckenden Krankheiten wie zum Beispiel der Maul- und Klauenseuche. Deshalb ist es bei einem Verdacht sehr wichtig, dass Sie Ihren Tierarzt oder Ihre Tierärztin konsultieren.

Ähnliche Krankheitsbilder (Differenzialdiagnose): Maul- und Klauenseuche, Schafpocken, Bovine Virus-Diarrhöe, Virusdurchfall der Rinder (BVD), Bösartiges Katarrhalfieber, durch Pflanzenstoffe verursachte Photosensibilität und Vesikuläre Stomatitis.

Tierseuchenrechtliche Reglementierung

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Rechtsgrundlage für ihre Bekämpfung ist – neben den Vorschriften des internationalen Tierseuchenamtes (OIE) – die Richtlinie 2000/75/EG des Rates vom 20. November 2000, welche national in der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit vom 22. März 2002 umgesetzt wurde. Darüber hinaus wird im Seuchenfall der nationale und internationale Tierhandel durch die Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 31.8.2006 geändert durch die VO(EG)1266/2007 geregelt.

Derzeitige Lage bezüglich der Blauzungenkrankheit

Ende 2018 kam es zu Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit in den Ländern Baden-Württemberg und  Rheinlandpfalz. Von den dadurch gebildeten Sperrgebieten mit einem Radius von 150 km sind in der Oberpfalz 7 Gemeinden im Landkreis Neumarkt betroffen. Der Landkreis Amberg-Sulzbach und die Stadt Amberg sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Juni 2019) noch nicht von einer Restriktionszone betroffen und unterliegen deshalb noch keinen Verbringungsbeschränkungen.

Verbringungsregelungen aus Restriktionszonen seit 18.05.2019:

  • Zucht-/Nutztiere (ab 3 Monate): Impfung (Grundimmunisierung) + nach 60 Tagen oder Impfung (Grundimmunisierung) + nach 35 Tagen virologische Untersuchung negativ
  • Kälber: Impfung Muttertier vor Belegung +  Biestmilchgabe + Tierhaltererklärung
  • Kälber: Impfung Muttertier während der Trächtigkeit + Biestmilchgabe + virologische Untersuchung negativ + Tierhaltererklärung
  • Schlachttiere: Ohne Impfung + Tierhaltererklärung

Wie kann man den Tierbestand schützen?

Aufgrund der strengen Verbringungsregelungen aus Restriktionszonen (siehe oben) ist die regelmäßige Schutzimpfung das Mittel der Wahl. Impfungen sollten aber auch außerhalb von Restriktionszonen durchgeführt werden um den eigenen Bestand zu schützen.. Die Bayerische Tierseuchenkasse bezuschusst jede Impfung mit 1 €. Daneben kann der belebte Vektor (die Mücke) mit verschiedenen Repellentpräparaten (z.B. Butox ®) zum Auftragen auf die Haut bekämpft werden. Da der Vektorflug unter 5°C stoppt ist eine Behandlung ab März bis November empfehlenswert. Als weitere Maßnahmen sind die Insektizidbehandlung der Gülleschwimmschicht sowie die Entleerung des Güllekellers angezeigt. Darüber hinaus empfiehlt sich im Umkreis von 500 m um den Stall Feuchtigkeitsnester (Pfützen, Morast, organischer Abfall und Güllereste) zu beseitigen

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