Aktuelle Informationen zur Equinen Infektösen Anämie (EIA)
Stellungnahme des Veterinäramtes für Reitsportveranstaltungen im Landkreis Amberg-Sulzbach
Im Juli 2015 wurde die EIA in einer Pferdehaltung im Landkreis Rosenheim nachgewiesen. Über Tierkontakte wurden folglich in zwei weiteren Betrieben im Landkreis Schwandorf Erregernachweise geführt.
Gemäß den tierseuchenrechtlichen Vorgaben wurde um die Betriebe ein Sperrbezirk von einem Kilometer Durchmesser errichtet und alle dort gehaltenen Pferde blutserologisch auf das EIAV untersucht.
Insgesamt testete man bisher sechs Pferde positiv, die inzwischen euthanasiert wurden.
Der Landkreis Amberg-Sulzbach ist nach bisherigen Erkenntnissen von der Seuche nicht betroffen.
Der Landkreis Schwandorf ist ein benachbarter Landkreis zum Landkreis Amberg-Sulzbach. Geografisch gesehen besteht zwar eine relative Nähe der Seuchenbetriebe zum Reitsportzentrum im Kreuth (Ostbayernhalle), ein Ansteckungsrisiko für Pferde, welche dort an Turnieren teilnehmen, ist jedoch als eher gering einzustufen.
Die EIA wird hauptsächlich mechanisch über Stechinsekten (Bremsen, Stechfliegen etc.) übertragen. Eine direkte Übertragung von Pferd zu Pferd ist zwar grundsätzlich möglich, spielt aber nach wissenschaftlichen Erkenntnissen eine eher untergeordnete Rolle im Infektionsgeschehen. Unterstützt wird diese These von der Tatsache, dass in den drei bisher gesperrten Pferdehaltungen zwar eine größere Anzahl von Pferden über mehrere Jahre hinweg zusammen gehalten wurden, aber nur wenige davon klinisch auffällig bzw. positiv getestet wurden.
Das Veterinäramt Amberg-Sulzbach kann grundsätzlich keine abschließenden Aussagen über Risiken oder Wahrscheinlichkeiten einer Infektion mit EIA treffen oder, ob es aktuell gefährlich ist, an einem Pferdeturnier im Landkreis Amberg-Sulzbach teilzunehmen.
Pferdesportveranstaltungen bergen aufgrund der Tatsache, dass dort viele Tiere mit unterschiedlichem Gesundheits- bzw. Impfstatus zusammenkommen, uneingeschränkt ein erhöhtes Infektionsrisiko für Krankheiten wie, z.B. EHV, Influenza etc., auch die Equine Infektiöse Anämie. Ein besonderes Gefährdungspotential für die EIA geht von Pferden aus, welche klinisch unauffällig sind, aber das Virus in sich tragen. Aufgrund der spezifischen Eigenschaften des EIAV (es kann sich genetisch verändern und entzieht sich somit immer wieder der körpereigenen Abwehr) gilt ein Pferd, selbst wenn es eine Infektion überstanden hat, als lebenslang infiziert.
Die Entscheidung, ob Pferdehalter aufgrund der oben aufgeführten Fakten auf eine Turnierteilnahme verzichten sollten oder nicht, kann nicht durch das Veterinäramt übernommen werden, sondern muss jeder Teilnehmer für sich selbst treffen.
Weitere Informationen zum aktuellen EIA-Seuchenausbruch in Bayern befinden sich unter
Zur Verringerung eines möglichen Infektionsrisikos hinsichtlich der EIA empfehlen wir den Turnierveranstaltern von allen Pferden, welche auf die Veranstaltung verbracht werden, ein amtliches Gesundheitsattest einzufordern oder ggf. auch einen negativen Bluttest.
Das Veterinäramt Amberg-Sulzbach hat aufgrund der aktuellen Seuchenlage keine Rechtsbefugnis, Anordnungen hinsichtlich der EIA für Pferdesportveranstaltung zu treffen.
Im Falle eines Erregernachweises wird der betreffende Betrieb oder das Turnier entsprechend den Vorgaben der Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer für drei Monate im Umkreis von einem Kilometer zum Sperrbezirk erklärt. Alle dort gehaltenen Pferde müssen klinisch und blutserologisch getestet werden. Positiv getestete Pferde müssen eingeschläfert werden. Die übrigen Tiere müssen nach 3 Monaten noch einmal nachgetestet werden. Erst wenn alle Pferde in der Restriktionszone wiederholt negativ sind, darf die Sperrung aufgehoben werden.
Unabhängig von der derzeitigen Seuchenlage sind alle privaten und gewerblichen Pferdehalter im Landkreis Amberg-Sulzbach und der Stadt Amberg angehalten, bei Auffälligkeiten an ihren Pferden, welche auf eine Infektion mit dem Infektiösen Anämie Virus schließen lassen könnten, umgehend das Veterinäramt Amberg-Sulzbach zu verständigen.