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Cross Compliance (CC)

Die von der EU beschlossene Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Reform) brachte ab dem Antragsjahr 2005 umfassende Neuerungen bei den EU-Direktzahlungen.

Ein wichtiges und neues Kernelement der GAP-Reform ist die Cross Compliance Regelung, also die Verknüpfung der Direktzahlungen mit der Einhaltung des landwirtschaftlichen Fachrechts, der nationalen Bestimmungen für den Erhalt der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand sowie der Regelungen zum Erhalt von Dauergrünland. Im Rahmen der Cross Compliance Regelungen haben seit 2005 Verstöße gegen das Fachrecht nicht nur die bereits bestehenden fachrechtlichen Konsequenzen zur Folge, es werden auch die EU-Direktzahlungen gekürzt.

Vor diesem Hintergrund bietet das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten auch heuer wieder eine Cross Compliance Checkliste an. Die Checklisten geben Ihnen die Möglichkeit, den Betrieb in einer Eigenkontrolle auf die wichtigsten Vorgaben aus Cross Compliance selbständig zu überprüfen.

Die vollständigen Cross Compliance Verfpflichtungen und weitere Erklärungen finden Sie in der Broschüre "Cross Compliance" der Bayerischen Staatsministerien für Landwirtschat und Forsten sowie Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.

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