Gesundheit
Das Gesundheitsamt ist als lokal vor Ort tätige Behörde Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes. In Bayern sind die Gesundheitsämter als untere staatliche Behörde seit 1996 in die Landratsämter eingegliedert.
Das Gesundheitsamt Amberg ist für die Stadt Amberg und den Landkreis Amberg-Sulzbach zuständig.
Formulare und Online-Verfahren
Infektionsschutz
- Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz als Online-Belehrung
Diese Online-Belehrung steht rund um die Uhr zur Verfügung.https://efa.by.niedersachsen.de/govos/go/a/71?c=bc - Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz als Präsenz-Belehrung (Vor-Ort-Veranstaltung)
Sie können sich hier online anmelden und den Anamnesebogen für die Veranstaltung am Gesundheitsamt online ausfüllen.https://www.kreis-as.de/index.php?NavID=3132.205&fdirec... - Meldeformulare gemäß Infektionsschutzgesetz
http://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/infektion...
Masernschutz
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
für Gemeinschaftseinrichtungenhttps://formular.amberg-sulzbach.de/frontend-server/for... - Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Einrichtungen
nach § 23 Absatz 3 Satz 1 IfSGhttps://formular.amberg-sulzbach.de/frontend-server/for...
Prävention
- Jugendschutz auf Festen - Onlineschulung
Schulung zum Thema »Jugendschutz auf Festen in Amberg und im Landkreis Amberg-Sulzbach«https://www.amberg-sulzbach.de/jugendschutz - Materialanforderung - Jugendschutz auf Festen
Onlinebestellung von kostenlosen und kostenpflichtigen Materialien zum Thema Jugendschutzhttps://formular.amberg-sulzbach.de/frontend-server/for...
Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Schwangerenberatung/Schwangerenkonfliktberatung
Suchtberatung
Trinkwasserverordnung
- Anzeige des Erreichens des technischen Maßnahmenwertes (TMW) für Legionellen
gemäß §§ 51 und 53 Abs. 1 sowie der Maßnahmen nach § 51 Abs. 3 TrinkwVhttps://formular.amberg-sulzbach.de/frontend-server/for... - Anzeige einer Nichttrinkwasseranlage nach § 12 TrinkwV 2001
Regenwassernutzungsanlagen, Nutzung von Dachablaufwasser, Grauwasserhttps://formular.amberg-sulzbach.de/frontend-server/for... - Meldung einer Wasserversorgungsanlage
gemäß § 11 Abs. 1 TrinkwV in der jeweils gültigen Fassunghttps://formular.amberg-sulzbach.de/frontend-server/for...